Mitglied inaktiv
Hallo, ich verstehe das immer noch nicht. Die Grosse wird bals 6 u Sie haben das 3. Jahr aufgehoben. Bald kommt Kind 2. Überschneidet sich die EZ-Restzeit von Kind 1 und die neue EZ von Kind 2 u Sie wissen nicht, was Sie beantragen sollen? Liebe Grüsse, NB Ja, genauso ist es. Ich habe das 3. Jahr aufgehoben und weiß nicht, was ich am Besten beantragen soll. Möchte das 3. Jahr meiner Tochter nicht "verschenken". Aber auch von den "neuen" 3 Jahren (Kind 2) nichts "einbüßen". Wie teile ich das am Besten auf? LG
Hallo, Das 3. Jahr muss bis zur Vollendung des 8. LJ genommen werden. Sie können doch erst EZ für Kind 2 nehmen, dann das 3. Jahr von Kind 1 und dann den Rest von Kind 2. Problem: wenn Sie bei Kind 2 weniger als 2 J. am Anfang beantragen, besteht kein Anspruch auf verlängerung. Der AG muss dann zustimmen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Meine Tochter wird Mitte Juli 6 Jahre alt und der ET für unseren Sohn ist voraussichtlich der 28.04.09. Elterngeld für Kind 2 werde ich für 1 Jahr beantragen. EG und EZ sind ja zwei Dinge, die unabhängig voneinander sind. Ab Sommer 2010 möchte ich dann evtl. wieder TZ arbeiten gehen. Mensch, ist das verzwickt. LG
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