Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Vielen Dank für Ihre erste Antwort auf meine gestrige Frage. Ich habe mich bei der Bausparkasse erkundigt und da der Vertrag schon "zuteilungsreif" wäre kommt keine Sperre in Betracht, da ich/wir jederzeit über das Geld verfügen könnte. Dies hatten ja aber meine Eltern für ihr Enkelkind und spätere Anschaffungen angesparrt (Auto, Ausbildung usw.) und wurde ja seit Beginn auch von Ihnen bezahlt. Es würde eine Umschreibung des Vertrages auf meine Eltern in Frage kommen und machbar sein, so die Info der Bausparkasse. Dadurch entstehen uns einige "Verluste", da der Bonus verloren geht und eine Gebühr von 0,3% der Bausparsumme anfällt. Die "Verluste" würden so 1.200 Euro betragen, was aber noch im Verhältnis steht zu 3.600 Euro die mein Kind jetzt für seinen eigenen Unterhalt verbrauchen soll und demnach keinen Anspruch mehr auf Geld von der Arge hat. Wäre es "legal" diesen Weg zu gehen, damit mein Kind wieder in die Berechnung einfliesst? Kann mir die Arge diesen Weg "versperren"? Für mich zählt, dass meine Eltern das ganze Geld angespart haben und nun doch auch das Recht hätten zu sagen, dann nehmen wir es eben wieder zurück bevor es jetzt evtl. für sinnlose Dinge verprasst wird! Ich hoffe sehr, dass Sie mir noch eine Antwort auf diese mich sehr belastenden Fragen geben können - vielen Dank!
Hallo, geht nicht verlängern und sperren? LG NB
Mitglied inaktiv
Hallo, es gibt doch einen Schonbetrag pro Kind von 3100 Euro, ist der denn bereits in Anspruch genommen? Wie sieht es mit Dir aus? Hast Du denn Deine Schonbeträge aufgebraucht, also hast Du noch Ersparnisse darüber hinaus? Außerdem sollten Deine Eltern natürlich sofort aufhören, in den Bausparvertrag einzuzahlen, sondern zunächst lieber auf ihren Namen sparen für Euch.
Mitglied inaktiv
Hallo, ja der Schonbetrag fürs Kind ist überschritten da ja der Vertrag schon lange läuft. Kann ja keiner ahnen, dass es mal so kommt :-( Ich habe keinerlei Ersparnisse, bei mir wurde nur die Lebensversicherung angerechnet.
Mitglied inaktiv
Hast Du mit der Lebensversicherung Deinen eigenen Schonbetrag auch schon überschritten? Sonst kannst Du versuchen, vom Bausparvertrag noch etwas für Dich anrechnen zu lassen - bei meiner Freundin hat es geklappt, allerdings erst vor dem Sozialgericht.... das hat aber entschieden, innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist es egal, auf wessen Name das Geld angelegt ist. Sobald das neue Baby also da ist, habt ihr gute Chancen, das Geld dann auf den neuen Freibetrag anrechnen zu lassen (sofern es bis dahin nicht aufgebraucht ist.... ) Sind die 750 Euro Freibetrag pro Person für Rücklagen auch schon beachtet worden? Kannst Du Deine LV evtl. so sperren lassen, das sie nicht mitangerechnet wird? Lass Dich ggfs. beim Anwalt beraten.
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