mama mit fragen
hallo frau bader, wir leben im wechselmodell 50% jeder. der kindsvater bezieht alg II, ist in elternzeit 18 monate lang. er hat vorher gearbeitet, also wird sein elterngeld nicht abgezogen vom alg II. ich bin seit längerem arbeitsunfähig wegen chronischer erkrankung, hatte dann aber die hälfte eines hauses geerbt, das momentan nicht verkäuflich ist, da noch ein rechtsstreit ausgefochten wird über einen teil des grundstücks. auch danach steht noch ein teilungsantrag bei der stadt in der warteschleife, das kann sich noch hinziehen. seit geburt meinses kindes vor 15 monaten hatte ich ca 20.000 euro zur verfügung, die ich mir mit kind aufteilen muss(te), bis das haus verkauft werden kann. ich muss momentan sogar meine eigene wohnung aufgeben und als "gast" zur oma meines sohnes ziehen, weil das restgeld sonst zu schnell aus ist. ich hätte eigentlich 3 monate elterngeld bekommen sollen, doch kam heute ein bescheid, das jobcenter hätte alles einbehalten. dürfen sie das, obwohl ich gar nicht dort gemeldet bin und auch kein grosses verfügbares vermögen habe? dürfen sie evtl. sogar noch unterhalt für meinen sohn nachfordern, den sie dem vater gezahlt haben für all die zeit bis er wieder arbeitet? und - was gut wäre - kann der kindsvater im nachhinein den 12. ihm zustehenden monat elterngeld noch für sich einfordern, da ich ja nicht wusste, dass mein geld einbehalten wird und so dem kind 300 euro weniger zukommen. vielen dank für die antwort! Antwort von Nicola Bader am 03.04.2017: Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben Nie Leistungen bezogen und der Jobcenter behält alles ein? Kann ja nicht sein. Die kennen Sie ja gar nicht, wenn Sie da nicht gemeldet sind Liebe Grüße NB Meine Antwort: Hallo Frau Bader, doch, ich war von ca 2011 bis ca Mitte 2014 dort gemeldet, musste viel zu Ärzten und wurde als nicht arbeitsfähig eingestuft. Dann meldete ich mich ab, denn es kam die Erbschaft (halbes Haus), zu der ich aber keinen Zugang habe, dazu erbten wir ein Konto mit Bargeld, von dessen Hälfte ich seitdem lebe und das momentan zur Neige geht. Die Frau von der Elterngeldstelle bat mich, ihr schriftlich zu bestätigen, dass ich vom Erbe lebe. Das tat ich. Ich denke, dadurch kam das Jobcenter auf die Idee, mein Elterngeld einzubehalten. Muss ich nun den gesamten Unterhalt für meinen Sohn nachträglich zahlen? Soll ich Widerspruch einlegen und wenn ja, mit welchem Argument? Vielen Dank für noch eine Antwort!
Hallo, Sie haben doch geerbt, bevor das Kind geboren worden ist, oder habe ich das falsch verstanden? Der Jobcenter kann das Elterngeld einbehalten, wenn Sie von dort in dieser Zeit Leistung erhalten haben, sozusagen als Aufrechnung. Schreiben Sie dahin, dass Sie um schriftliche Stellungnahme unter Angaben von Paragrafen bitten, warum das Elterngeld nicht ausgezahlt wird. Liebe Grüße NB
mama mit fragen
Ja, ich habe ca. 1 Jahr vor der Schwangerschaft geerbt und seitdem keine Leistungen mehr bezogen. Jedoch habe ich gelesen, dass man beim Wechselmodell gegenseitig verpflichtet ist, dem Kind Unterhalt zu zahlen. Bis jetzt hat ja jeder die Hälfte gezahlt, er hat dabei seine Hälfte vom Jobcenter bezogen (Mietanteil fürs Kind und noch dazu ca.120 Euro). Komme ich wegen der Erklärung, dass ich von der Erbschaft eines halben Hauses lebe (so schrieb ich das etwas flapsig an die Elterngeldstelle) deshalb in die Pflicht, SEINE Hälfte fürs Kind ans Jobcenter zu zahlen?
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Hallo Frau Bader, mein Mann verkauft in nächster Zeit ein von seinen Eltern geerbtes Grundstück. Es gehört ihm zusammen mit seiner Schwester. Nun haben wir einen Kaufvertragsentwurf erhalten, in dem steht das er bestätigt, das das Grundstück nicht sein "wesentliches Vermögen" ist. Was genau bedeutet dieser Passus ? Wie hoch ist "wesentliches ...
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hallo frau bader, wir leben im wechselmodell 50% jeder. der kindsvater bezieht alg II, ist in elternzeit 18 monate lang. er hat vorher gearbeitet, also wird sein elterngeld nicht abgezogen vom alg II. ich bin seit längerem arbeitsunfähig wegen chronischer erkrankung, hatte dann aber die hälfte eines hauses geerbt, das momentan nicht verkäuflic ...
Hallo Frau Bader, ich habe noch auf Ihre Anmerkung zu meinem Thema vom 31. 3. geantwortet. Könnten Sie sich das bitte noch durchlesen und mir evtl einen Tipp geben, was nun am besten zu tun ist? Vielen Dank!
Re: wechselmodell bargeldunterhaltspflicht bei vermögen Antwort von Nicola Bader am 04.04.2017: Hallo, Sie haben doch geerbt, bevor das Kind geboren worden ist, oder habe ich das falsch verstanden? Der Jobcenter kann das Elterngeld einbehalten, wenn Sie von dort in dieser Zeit Leistung erhalten haben, sozusagen als Aufrechnung. Schreiben Sie ...
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