Mitglied inaktiv
hallo, Ich habe ALG II beantragt und genehmigt bekommen. Bin Ae mit Säugling,nun wurde der KV angeschrieben er soll sein vermögen offenlegen. Er zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer tabelle Muss er jetzt mit seinem Ersparten für uns aufkommen? Waren nie verheiratet? LG
Hallo, man muss unterscheiden: Vermögen >-> Zinsen aus Vermögen (=Einkommen) Während das minderjährige Kind sein eigenes Vermögen nicht verwerten muss, um sich über Wasser zu halten, § 1602 II BGB, sind seine Eltern verpflichtet, ihr Vermögen anzugreifen, um den Kindesunterhalt bezahlen zu können, § 1603 II 1 BGB, falls sie über kein Einkommen verfügen oder das Einkommen nicht ausreicht, den Mindestunterhalt des Kindes zu decken. Bei Unterhalt für die Mutter kommt es auf das Gericht an. Die Grenze ( es gibt keine festen Freibeträge) ist da nur definiert als: - wenn durch die Vermögensverwertung der eigene Unterhalt gefährdet wird oder - die Vermögensverwertung mit einem wirtschaftlich vertretbaren Nachteil verbunden wäre. Also, ein Haus, in dem die Eltern wohnen, muß nicht verkauft werden. Eine Lebensversicherung, die für die Alterssicherung gedacht ist, muß nicht aufgelöst werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Wenn er genügend hat sicherlich. Nicht nur dem Kind steht Unterhalt zu, sondern auch Dir ggf. Betreuungsunterhalt für auch sein Kind, denn Du betreust es ja. Hat eine Bekante von ihrem Ex 3 Jahre bekommen, auch nicht verheiratet gewesen. Das Amt prüft das natürlich alles bevor der Staat aufkommen muss.
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Wie hoch ist der Betreuungsunterhalt oder muss er für den Kompletten Bedarf aufkommen wenn er genug hat?
Mitglied inaktiv
Puh, so genau weiss ich das nicht. Die, die ich kenne , hat das mit ihrem Ex unter sich geklärt. Also Dein Ex hat einen Selbsterhalt von um die 900 Euro. Alles was drüber ist kann genommen werden. Allerdings ist das beim Kindesunterhalt so. Es kann sein, dass abzüglich des Kindesunterhaltes dann der Selbsterhalt etwas höher ist, bevor er für Dich zahlen muss. Frau Bader weiss das sicher besser :-) Ich meine, Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld, wenn er Dir dann noch was zahlen kann etwas, Wohngeld kann man beantragen. Dann kann es sein, dass ihr ohne ALG2 auskommt. Weiss ja nicht was er so verdient....
Mitglied inaktiv
Es geht nicht um sein laufendes gehalt, das ist längst geklärt. Er kann davon Kiu zahlen mehr aber auch nicht, daher meine Frage in wie weit vermögen eingesetzt wird? Ohne H4 gehts nicht bis ich wieder arbeiten und die kleine in den Kiga geht.
Mitglied inaktiv
Ganz einfach: dann zahlt er halt den Unterhalt von seinem Ersparten - wo ist das Problem? Es kann doch nicht erwartet werden, daß die Allgemeinheit für den Unterhalt aufkommt, während der Zahlungspflichtige sein ordentliches Sparkonto hütet...
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Den Kiu zahlt er ja eh, wie sieht das aus mit Unterhalt für mich, muss er damit mit dem vermögen geradestehen oder nur mit EInkünften,also den Zinsen davon? Wie hoch wäre der Unterhalt? (Wennd as zb Geld wäre was deine Eltern für dich extra gespart haben ist das schon verdammt ärgerlich und würde DICH als mann oder umgekehrt Frau auch ärgern!!!)
Mitglied inaktiv
Ausrechnen lassen muß man das individuell vom Anwalt. Die Frage, ob das "ärgerlich" ist stellt sich doch gar nicht: wenn jemand mit einer Frau ein Kind zeugt muß er auch für die "Folgen" geradestehen, sprich Kindesunterhalt und Mutterunterhalt. Wenn sich jemand ärgert, daß er finanziell belangt wird, nachdem er ein Kind gezeugt hat, soll er sich eben sterilisieren lassen oder seinen Schni.... nirgendwo reinstecken. Noch "ärgerlicher" wäre es ja, wenn die Allgemeinheit zahlen müßte, obwohl der "Erzeuger" zahlungskräftig ist....
Mitglied inaktiv
Woher er das Geld hat und wer es zusammengespart hat ist dann auch egal. Wichtig ist wem es gehört und ob er darauf zugreifen kann. Wenn Du schon von den Zinsen dessen schreibst, dann ist es vermutlich nicht wenig was da so rumliegt. Ich meine, reden wir von 1500 Euro, weil er sich ein neues Auto kaufen muss, oder von 15000 Euro oder mehr ? Bei ersterem ok, kommt man nicht weit, bei zweiterem fände ich es auch sehr dreist, wenn er auf den Euros sitzt und die Allgemeinheit dann zahlen muss.
Mitglied inaktiv
Ich habe keine Ahnung wieviel, das war nur ein Beispiel. Ausserdem muss ich ja auch erst die Reserven-sofern welche da sind-aufbrauchen. Meine Frage ist nur wie der BU berechnet wird angenommen jmd hat zb 50000? Oder muss er dann zb den kompletten H4 Bedarf incl.miete usw zahlen?
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