Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe Kindergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Höhe Kindergeld

sag71

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Liebe Frau Bader, mein Mann hat drei Kinder aus erster Ehe, 23, 20 und 15 Jahre alt. Alle noch in Ausbildung/Studium, mein Mann allein unterhaltspflichtig. Das Kindergeld wird von der Mutter der Kinder bezogen, sie hat damals auch den Antrag gestellt. Nun haben wir noch eine Tochter bekommen und mein Mann hat den Antrag auf Kindergeld gestellt. Laut Fmilienkasse beträgt das Kindergeld 184 EUR. Ich war allerdings davon ausgegangen, dass es 215 EUR sein müssten, da die anderen Kinder Zählkinder sind und unsere Tochter dann das vierte Kind wäre. Ist das falsch?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Kind, für das an den vorrangig berechtigten Elternteil Kindergeld gezahlt wird, kann auch bei dem anderen Elternteil als sogenanntes Zählkind berücksichtigt werden. Dazu gibt es eine Broschüre vom Amt: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Dauer-und-Hoehe.html Also Widerspruch einlegen! Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Wenn die drei anderen Kinder bei der Mutter und dieses vierte nun bei euch gezählt wird, ist alles richtig! Um mehr Kindergeld zu erhalten, müssten alle 4 bei einem gezählt werden. Gruß Sabine


CKEL0410

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Das stimmt nicht, auch wenn das andere kg über die Mutter läuft bekommt ihr das höhere ihr müsst es über euren Mann beantragen, haben wir auch so gemacht.


CKEL0410

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Habt ihr diea. nderwn Kinder in euren Antrag eingetragen? Nochmal bei der kg Kasse anrufen!


sag71

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Ja, wir haben die anderen Kinder angegeben, mein Mann hat den Antrag gestellt, damit die ersten drei mitgezählt werden und die Familienkasse hat sogar noch Geburtsurkunden der anderen Kinder nachgefordert, deshalb verstehe ich nicht, wieso der Bescheid nun so ergangen ist (keine Begründung dabei).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, er kann die Kinder trotzdem als Zählkinder geltend machen! Widerspruch einlegen! Liebe Grüsse, NB


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