Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Heiraten - Nein_ , aber was ist mit dem nachnamen vom kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Heiraten - Nein_ , aber was ist mit dem nachnamen vom kind?

Mitglied inaktiv

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Hallo! Mein verlobter und ich wollen nicht heiraten, obwohl es fürs kind ja besser ist. aber wir wollen es einfach nicht. Ist es denn irgendwie möglich das das kind trozdem beide nachnamen bekommt? und ich habe davon gehört das der vater einen adoptionsantrg stellen kann. was bedeutet das denn nun genau? gibt es sonst noch etwas auf das unverheiratete werdende eltern achten müssen? durch die ganzen bücher die ich bisher gelesen habe steige ich nämlich nciht durch. vielen dank schon mal im vorraus kathie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kathie, es gibt verschiedene Möglichkeiten: 1. Der Name der Mutter 2. Der Name des Vaters Ein Doppelname geht nicht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Was ganz sicher geht, ist dass das Kind den Namen des Vaters bekommt. Das haben wir so gemacht. Wir hatten das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Geburt beantragt. Das Kind kann aber auch dann den Namen des Vater tragen, wenn der NICHT das Sorgerecht hat.


Mitglied inaktiv

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Also da es das gemeinsame Sorgerecht jetzt auch bei Nichtverheiraten gibt, erübrigt sich ja wohl die Adoption. Auch erbrechtlich sind nichteheliche Kinder ehelichen gleichgestellt. Meine Meinung: Doppelnamen sind schrecklich, nehmt doch einfach den schöneren Nachnamen bzw. den der besser zu Eurem favorisierten Vornamen paßt ! Gruß, Jenny


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