Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushaltshilfe nach OP

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haushaltshilfe nach OP

Fischstäbchen

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Hallo Fr. Bader, Ich muss in Oktober eine karpaltunnel-OP an der Hand bekommen. Habe 2 kleine Kinder daheim (4 u 2), können von 8-14 Uhr in Kiga. Mein jüngster ist leicht behindert. Mein Mann ist im schichtdienst, ich müsste Kinder anziehen, Frühstück machen, in Kiga bringen (inkl den kleinen in u aus Auto heben), wickeln etc. Ärztin meinte ich bräuchte keine Haushaltshilfe, Auto könnte ich am nächsten Tag schon fahren, wickeln schon am op-Tag etc. Die Leute, die ich kenne, die diese OP schon hatten, meinen ich könne das alles nicht in den ersten tagen. Jetzt Frage ich mich, ob es da für gewisse OPs irgendwelche Richtlinien bei kk oder so gibt, die besagen für was ob und wie viel an Hilfe zusteht. Fühle mich überfordert und von der Ärztin abgefertigt und nicht ernst genommen. Ich hätte eine Bekannte, die die Kinder gut kennt und mich unterstützen könnte. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Wichtig ist also eine Bescheinigung, dass Sie dringend im Krhs benötigt werden. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann/ der Ehefrau , den Verdienstausfall erstatten. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Würde Dir die Bekannten nicht auch so helfen? Ich habe mich damit mal auseinandergesetzt, eher mein Mann, als ich mit Baby und Kleinkind Schweinegrippe hatte. Keine Chance, sowas greift wenn man im Krankenhaus ist, oder den Kopf schon fast unterm Arm trägt. Ruf bei Deiner Krankenkasse an, die haben aufgelistet bei was es eine HH gibt. Kann Dein Mann sonst drei Urlaubstage um das Wochenende legen? Dann wären die ersten Tage ja auch abgesichert.


sterntaler82

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Naja kommt schon auf die Krankenkasse an, ich hab die Gallenblase rausbekommen, keine große op aber ich durfte nix heben Mein jüngster war drei ich habe zwei wochen eine Haushilfe bekommen, ohne Probleme für vier Stunden am Tag.


Fischstäbchen

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Unbezahlter Urlaub wurde meinem Mann von AG verweigert. Ich wollte dir Bekannte halt auch nicht "ausnutzen". Werde mal die kk anrufen, Danke für den Tipp!


Sternenschnuppe

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Wenn Dein Mann unbezahlten Urlaub genommen hätte, dann gebt notfalls der Bekannten so was. Er verdient dann ja doch in der Zeit. Fanilie, Omas oder Opas sonst die kommen könnten? Ich hatte Glück, das Baby kam noch nicht vom Fleck und der Große wurde in den Kindergarten mitgenommen und wieder gebracht. Alles Gute für die OP


Mitglied inaktiv

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Du brauchst deine Bekannte auch nicht "auszunutzen", du kannst sie doch auch aus eigener Tasche entlohnen und bei anderer Gelegenheit ihr helfen, wenn sie Hilfe braucht. Immerhin sind es nur ein paar Tage und jeweils wenige Stunden. Ein bißchen Eigenverantwortung sollte man für besondere Fälle schon auch wahrnehmen. Nicht alles vom Staat und den Sozialkassen erwarten. Aber wenn sie es bezahlen, umso besser.


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