Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushaltshilfe KK Steuern nachzahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haushaltshilfe KK Steuern nachzahlen?

allmountain

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Hallo Krankheitsbedingt wurde mir im Anschluss einer OP Bettruhe verordnet für wahrscheinlich 4-6 Wochen. Mein Sohn ist bald 5 Monate alt.Bis jetzt blieb der Papa zu hause im unbezahlten Urlaub, um sich um das Baby zu kümmern. Sein Arbeitsentgelt wird ja von der KK erstattet.Jetzt habe ich gehört, wir würden im nächsten Jahr das dann alles nach versteuern müssen? stimmt das? Wir sind nicht verheiratet.Beide ledig.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt jetzt darauf an, wie die Erstattung erfolgt. Da gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Grundsätzlich kann es durchaus sein, dass er es versteuern muss. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Es kann sein, dass er was nachzahlen muss, weil er Geld als Haushaltshilfe bekam. Es ist wahrscheinlich, dass du nachzahlen musst, weil Mutterschaftsgeld und Elterngeld unter dem Progressionsvorbehalt fallen. Genau kann euch das nur ein Steuerberater sagen, der Einblick in sämtliche steuerrelevante Unterlagen hat. Gruß Sabine


allmountain

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Im Netz habe ich dies dazu gefunden: Verdienstausfall Nimmt z.B. ein Ehemann auf Grund der Erkrankung der Ehefrau unbezahlten Urlaub und erhält er von der Krankenkasse den Verdienstausfall erstattet , stellt diese Zahlung keine vergleichbare Ersatzleistung im Sinne des § 32b EStG dar. Verdienstausfallentschädigungen der Krankenkasse an den Ehegatten des Versicherten als Ersatzkraft für eine Haushaltshilfe sind nicht als dessen Einnahmen anzusehen (BFH, 17.06.2005 - VI R 109/00).


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