Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushaltsgeld und arbeiten müssen oder wollen

Frage: Haushaltsgeld und arbeiten müssen oder wollen

Mitglied inaktiv

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Hallo, seit unser Sohn 5 Monate ist, arbeite ich wieder, erst 15, jetzt 30 Stunden/Woche, und das macht mir auch Spaß. Allerdings habe ich ein Finanzproblem: Während der Zeit ohne Einkommen und jetzt mit geringerem Einkommen als vorher habe ich von meinem Mann keine Zuschüsse zum Haushaltsgeld bekommen und habe nun meine Reserven aufgelöst. Seine Argumentation: Aktuell teilen wir die Kosten ja 1/3 (ich) und 2/3 (er)und somit bliebe es dabei. Abgesehen davon, daß ich das einfach als ungerecht empfinde, daß ich jetzt auf den ganzen Zusatzkosten sitzenbleibe: kann er mich eigentlich zwingen, zu arbeiten? Er verdient übrigens sehr sehr gut! Ich bin gerne bereit, Abstriche im Lebensstil zu machen, aber er ist es nicht, und mein Plan, mittelfristig bei 75 % Arbeitszeit maximal zu bleiben, sorgt jetzt für riesigen Streß! Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie mit Ihrem Partner zusammenleben. 1. Zwabg zur Arbeit Nein, darf er nicht, wenn überhaupt, erst, wenn das Kind schulreif ist. 2. Haushaltsgeld zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel. Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall. Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc). Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt. Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber. Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben). Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Also, Dein Mann kann Dich nicht " zwingen" arbeiten zu gehen. Er ist Dir gegenüber unterhaltspflichtig, Euer Kind ist noch klein ( bei Geschiedenen wird den Frauen angetragen, sobald das ( gesunde) Kind 8 Jahre ist, halbtags zu arbeiten, mit 14 dann ganztags. Für Verheiratete gibt es meines Wissens keine gesetzliche Regel darüber, nur dass Nur- Hausfrauen einen Ansruch auf Tacshengeld in Höhe von 5 % des Einkommens des PArtners haben.Und weisst Du, was der grund ist, dass es für verheiratete PAare darüber kein Gesetz gibt ? Weil man davon ausgeht, dass die sich ohne Gesetze über sowas einigen. Ich hoffe, dass Ihr Euch hier freidlich über Geld einigen könnt- zumal ja ausreichend davon vorhanden ist. Du solltest deinem MAnn klar machen, dass ein Kind nunmal eine gewisse Zeit finanzielle Einbussen bedeutet, die nicht nur von der Mutter zu tragen sind. Benedikte


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