mamma78
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank fuer ihre Rueckantwort. Ich habe dazu noch folgende Fragen: Nach welcher Gerichtsbarkeit wuerde entschieden wenn er vor Gericht einen Antrag stellen wuerde? und falls nach deutschem Recht: Wie verhaelt es sich im praktischen Alltag dann mit dem GSR in Bezug auf Unterschriften/Zustimmungen wegen der Entfernung? Waere ein guter Grund das GSR zu haben, das wenn waehrend der Urlaubszeiten beim KV mein Sohn arztlich beahndelt werden muesste er allein entscheiden kann? Ich meine gelesen zu haben ,das er im Notfall sowieso unsern Sohn ins KH bringen kann und behandeln lassen kann und die Pflicht hat mich zu informieren? Sehen Sie das GSR in meinem Fall als guenstige Loesung an (nach den Konflikten der letzten 8 1/2 Jahre)? Wie verhaelt es sich dann mit der Beantragung eines 2. Reisepasses? Kann er den mit GSR dann ohne meine Zustimmung beantragen (ist ja kein unerheblicher Grund)? Wie verhaelt es sich mit dem GSR, kann er bestimmen das mein Sohn dann in Deutschland leben soll? bzw. kann er dann auch gem. ABR beantragen? und wuerde dem ein Richter zustimmen obwohl unser Sohn hier sein zu Hause und soziales Umfeld hat? Kann er das ALL SR beantragen wenn er das GSR haette? und aus welchem Grund? Wie sieht es dann mit der Vermoegenssorge aus da er weiss das wir (mein Mann und ich) fuer unser Kind ein Sparbuch haben? Ist er berechtigt den Unterhalt zu kuerzen, wenn unser Sohn in den haelftigen Ferien bei ihm ist? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grussen mamma78
Hallo, wo lebt denn das Kind u wo der Vater? Liebe Grüsse, NB
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