Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hallo. Bin während meiner Elternzeit in eine andere Stadt gezogen.

Frage: Hallo. Bin während meiner Elternzeit in eine andere Stadt gezogen.

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo bin während meiner Elternzeit in eine andere Stadt gegangen. Aus privaten Gründen. Bin alleinerziehend. Ich arbeite in einem grossen Unternehmen seit 2008. Habe ich einen Anspruch auf einen Job nach Ende der Elternzeit in einer anderen Stadt trotz Gebiet Wechsel? Bleibe ja im unternehmen. Meine Chefin sagt nein da ich freiwillig den arbeitsort gewechselt habe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie zunächst im Vertrag, was dort zum Arbeitsort steht - Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz im neuen Ort haben. Üblicherweise ist es eher andersrum geregelt, dass der Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag bestimmen kann, dass der Arbeitnehmer in einem anderen Ort arbeitet. Es bleibt also nur die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber freiwillig zustimmt, was hier nicht der Fall zu sein scheint. Damit sehe ich keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

da hat dich chefin recht. du kannst anfragen ob es in deiner gegend in der firma einen job gibt. was genau steht in deinem arbeitsvertrag? läuft der nur auf die firma oder auf den standort? du hast anspruch auf DEINEN job. wenn du wegziehst und den job am wohnort nicht mehr ausführen kannst ist das deine private sache. es wäre ja toll wenn die chefin dir einen job anbieten kann aber sie muss keinen aus dem boden stampfen.


Dojii

Beitrag melden

Wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht explizit geregelt ist, wo dein Arbeitsplatz ist, darf der Arbeitgeber dich in dessen Rahmen einsetzen, wo er möchte. Mit Ende der Elternzeit lebt der Arbeitsvertrag zu den Konditionen wieder auf, wie er vor der Elternzeit bestand. Dass du umgezogen bist, war tatsächlich deine eigene Entscheidung, darauf muss dein Arbeitgeber keine Rücksicht nehmen - es liegt in deiner Verpflichtung, deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Kannst du das nicht, weil du bspw. zu weit weggezogen ist, um den täglichen Weg in Kauf zu nehmen, müsstest du kündigen.


mellomania

Beitrag melden

ja, der AG DARF einsetzen wo er möchte, er MUSS aber nicht. selbst WENN der Arbeitsort nicht explizit angegeben ist, hat der verzogene Mitarbeiter kein Anrecht darauf, in der Filile vor ort eingesetzt zu werden.


Mucksilia

Beitrag melden

Hallo, Sie wollen einen Job im neuen Ort? Was steht dazu im Vertrag? Einen Anspruch werden Sie nicht haben. Liebe Grüße NB


BIDI

Beitrag melden

... von Frau Bader geantwortet?


Felica

Beitrag melden

Das macht das Forum ab und zu.


mellomania

Beitrag melden

inwiefern macht das forum das ? mucksilia ist doch eine normal userin?


Felica

Beitrag melden

Evtl list du einfach mal die Antwort komplett und ich meine komplett. Dann wird dir klar was gemeint ist.


luvi

Beitrag melden

Ich hatte den Eindruck, Frau Bader ist Mucksilia, da Frau Bader diese Frage nicht beantwortet hat, die nächste aber schon. LG luvi


Dojii

Beitrag melden

Entweder das oder es ist ein Zitat aus einer alten/gleichen Frage, bei dem die Markierung als Zitat vergessen wurde.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, ich bin in Elternzeit und möchte während dieser Zeit wieder in Teilzeit arbeiten. Darf mir mein (großer) Arbeitgeber 'nur' einen Job in einer anderen Stadt anbieten (4h entfernt)? Oder habe ich ein Recht während der Elternzeit hier einen Job zu bekommen? (Arbeitgeber hat zwei Stammhäuser) Außerdem war ich vor meinem Muttersc ...

Hallo Frau Bader, Ich hatte bis zu meiner Elternzeit eine Führungspositionen im Einzelhandel .Nun möchte ich nach einem Jahr wieder kommen (habe aber noch 2 Jahre Elternzeit).Da ich nicht in Vollzeit arbeiten kann, möchte mich mein Arbeitgeber in eine andere Stadt versetzen.Ist dieses noch in der Elternzeit möglich?

Kann mich mein Arbeitgeber in der Elternzeit in eine andere Stadt versetzen? Ich möchte mit 20 std nach einem Jahr wieder starten doch mein Arbeitgeber hat jetzt bedarf in einer anderen Filiale und will das ich dort hingehen.in meinem Arbeitsvertrag steht nichts davon.ist es trotzdem möglich evt. Weil ich nicht wieder in vollzeit anfange?

Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten. Ich hätte noch eine Frage und zwar: Muss der Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen auch wenn er vorher weiß, dass der Arbeitnehmer in der Schwangerschaft in eine andere Stadt zieht und höchst wahrscheinlich nach der Geburt nicht mehr in dem Unternehmen tätig sein wird? Muss ic ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...