Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hallo. Bin während meiner Elternzeit in eine andere Stadt gezogen.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hallo. Bin während meiner Elternzeit in eine andere Stadt gezogen.

Mitglied inaktiv

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Hallo bin während meiner Elternzeit in eine andere Stadt gegangen. Aus privaten Gründen. Bin alleinerziehend. Ich arbeite in einem grossen Unternehmen seit 2008. Habe ich einen Anspruch auf einen Job nach Ende der Elternzeit in einer anderen Stadt trotz Gebiet Wechsel? Bleibe ja im unternehmen. Meine Chefin sagt nein da ich freiwillig den arbeitsort gewechselt habe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie zunächst im Vertrag, was dort zum Arbeitsort steht - Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz im neuen Ort haben. Üblicherweise ist es eher andersrum geregelt, dass der Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag bestimmen kann, dass der Arbeitnehmer in einem anderen Ort arbeitet. Es bleibt also nur die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber freiwillig zustimmt, was hier nicht der Fall zu sein scheint. Damit sehe ich keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


mellomania

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da hat dich chefin recht. du kannst anfragen ob es in deiner gegend in der firma einen job gibt. was genau steht in deinem arbeitsvertrag? läuft der nur auf die firma oder auf den standort? du hast anspruch auf DEINEN job. wenn du wegziehst und den job am wohnort nicht mehr ausführen kannst ist das deine private sache. es wäre ja toll wenn die chefin dir einen job anbieten kann aber sie muss keinen aus dem boden stampfen.


Dojii

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Wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht explizit geregelt ist, wo dein Arbeitsplatz ist, darf der Arbeitgeber dich in dessen Rahmen einsetzen, wo er möchte. Mit Ende der Elternzeit lebt der Arbeitsvertrag zu den Konditionen wieder auf, wie er vor der Elternzeit bestand. Dass du umgezogen bist, war tatsächlich deine eigene Entscheidung, darauf muss dein Arbeitgeber keine Rücksicht nehmen - es liegt in deiner Verpflichtung, deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Kannst du das nicht, weil du bspw. zu weit weggezogen ist, um den täglichen Weg in Kauf zu nehmen, müsstest du kündigen.


mellomania

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ja, der AG DARF einsetzen wo er möchte, er MUSS aber nicht. selbst WENN der Arbeitsort nicht explizit angegeben ist, hat der verzogene Mitarbeiter kein Anrecht darauf, in der Filile vor ort eingesetzt zu werden.


Mucksilia

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Hallo, Sie wollen einen Job im neuen Ort? Was steht dazu im Vertrag? Einen Anspruch werden Sie nicht haben. Liebe Grüße NB


BIDI

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... von Frau Bader geantwortet?


Felica

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Das macht das Forum ab und zu.


mellomania

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inwiefern macht das forum das ? mucksilia ist doch eine normal userin?


Felica

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Evtl list du einfach mal die Antwort komplett und ich meine komplett. Dann wird dir klar was gemeint ist.


luvi

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Ich hatte den Eindruck, Frau Bader ist Mucksilia, da Frau Bader diese Frage nicht beantwortet hat, die nächste aber schon. LG luvi


Dojii

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Entweder das oder es ist ein Zitat aus einer alten/gleichen Frage, bei dem die Markierung als Zitat vergessen wurde.


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