Saskia-Plus-Drei
Sehr geehrte Frau Bader, im Gespräch mit unserer KiTa gerate ich an meine Grenzen, weil ich die rechtlichen Hintergründe nicht beurteilen kann. Alle Eltern sollten in der KiTa an einem Tag mithelfen, den Garten neu zu gestalten und waren dabei auch aufgerufen, eigenes Equipment mitzubringen. Wir trugen alles in eine Liste ein. Mein Mann und ich haben einen ganzen Tag mitgearbeitet und am Ende war unser Gartenspaten weg. Er blieb, trotz aller Nachfragen und Suchaktionen, verschwunden. Wie ist die Haftungslage? Wir haben unsere Arbeitskraft und unser Equipment zur Verfügung gestellt, der Spaten verschwand auf dem Kindergartengelände. Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung. Viele Grüße Saskia
Hallo, zuerst muss man sich überlegen, auf welche Anspruchsgrundlage hier eine Haftung gegeben sein soll. Mit dem grundsätzlichen Vertrag hat diese Verschönerung ja erst mal nicht zu tun. Es bleibt somit die Haftung ohne Vertrag, also die deliktische Haftung. Dafür bedarf es aber eines Verschuldens und das kann ich nicht erkennen. Die Idee von Mama-Maike mit dem Aushang finde ich gut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand vorsätzlich einen Spaten gestohlen hat. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, da werdet ihr das Nachsehen haben. Selbst bei den Dingen, die Kinder mitbringen, ist zB bei uns die Haftung ausgeschlossen. Ich würde einen Aushang machen an der Tür, dass euer Spaten weg ist, euch das die Freude an der getanen Arbeit vermiest und ihr um anonyme Rückgabe bittet. Mehr ist da wohl nicht drin. Falls ihr jemals wieder bei so etwas mitmacht, auf gute Beschriftung achten und das eigene Werkzeug nicht aus der Hand geben. Oder ohne eigenes helfen. Viele Grüße
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