NickyM80
Hallo! Ich benötige dringend einen Rat. Wir sind am kämfen, dass wir unseren Sohn ein Jahr von der Schule zurückstellen können. Wir haben die Erzieherinnen und mehrere Ärzte auf unserer Seite. Mein Sohn leidet unter einer chronischen asthmatischen Bronchitis. Er wird zur Zeit mit Medikamenten behandelt. Die Medikamente sollen in den nächsten 12-15 Monate eine positive Wirkung zeigen.Er war letztes Jahr nur 90 Tage im Kiga, die übrige Zeit war er krank. Die Schulleiterin sagt, sie würde ihn gerne zurückstellen, da er auch einige Defizite vorzuweisen hat. Sie hält es für klug, dass er noch ein Jahr im Kiga bleiben soll und diverse Therapien (Logo und Ergo) besuchen sollte. Allerdings sagt sie, dass sie keine Befugnis hätte ihn zurückzustellen. Nur das Gesundheitsamt wäre ´dazu in der Lage. Und das Gesundheitsamt meint, dass Schulamt muss entscheiden. Das Schulamt wiederum meint, dass nur die Schulleitung entscheiden kann. Was ist nun richtig und wer lügt mich an? Wir sind so verzweifelt und wissen nicht mehr was wir machen sollen. Jeder lässt uns hängen. Jeder sagt "ich würde ja gern, aber ich kann nicht"! Wir haben sehr viele Gründe, welche dagegen sprechen ihn jetzt in 2012 einschulen zu lassen, nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gründe. U.a. meint das Schulamt, dassZurückstellungen nur durchgehen, wo Gründe z.B. lebensbedrohliche Krankheiten oder psychische Traumata wären. Es wäre sehr nett, wenn sie mir helfen könnten und mir sagen würden, was ich noch tun kann. Es gibt auch eine längere Vorgeschichte über meinen Sohn, wofür ich allerdings zu weit ausholen müsste. Auf Grund dieser Geschicht haben wir vor zwei Wochen einen Kinderpsychologen aufgesucht, welcher der Meinung ist, wenn unser Kind in 2012 eingeschult wird, müssten wir mit psychischen Störungen rechnen. Dieses hat er uns schriftlich gegeben. Es liegen viele Attest und Berichte von Ärzten und Erzieherinnen vor, welche allerdings niemanden interssieren. Die Logopädin, sowie die Ergotherapeutin schließen sich dieser Meinung ebenfalls an. Was kann ich tun? Liebe Grüsse NickyM80
Hallo, dies hängt möglicherweise auch von den Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes ab. Nach in den meisten Bundesländern wird jedoch die Schulleitung für die Zurückstellung zuständig sein. Umso mehr Atteste und Bescheinigungen Sie dort vorliegen können, umso besser. es ist sicherlich keine Art der Schulleitung, sie einfach an jemand anderen zu verweisen. Diesen würde ich mich wehren. Fordern Sie schriftlich zu einer Stellungnahme auf, dann muss die Schule schriftlich antworten. Liebe Grüße, NB
momworking
Hi Nicky, schick mir mal eine PN, du findest mich im Baby und Job. VlG Annette
Bernsteinelfe
Du müsstest schon dazu sagen, in welchem Bundesland ihr wohnt und wann dein Sohn geboren wurde, da Schule Länderrecht ist und es überall kleine aber entscheidende Unterschiede gibt. Generell kann dich zumindest die Schulleitung informieren, wie das Rückstellungsverfahren läuft.Mach doch zunächst einmal das gesamte Aufnahmeverfahren mit, die Entscheidung über die Rückstellung würde jetzt vermutlich noch keine Schule treffen, da sich in den Monaten noch viel tun könnte.
Bernsteinelfe
Liebe Frau Bader, an der Stelle muss ich als Lehrerin noch etwas ergänzen. Auch, wenn ihr Vorschlag juristisch gut und richtig ist, ist das in der Schule nicht der optimale Weg. Vieles kann man "auf dem kleinen Dienstweg" besser regeln, wenn nicht zu massiv reagiert wird. Ich würde von einer schriftlichen Stellungnahme massiv abraten, da sind die Eltern / Kinder die Verlierer und man verliert den pädagogischen Ermessensspielraum, da Schule nun in die Situation kommt, juristisch unanfechtbar agieren zu müssen, die Pädagogik bleibt hierbei oftmals auf der Strecke. Schule muss und wird in diesem Fall gewinnen, da man im Zweifel am längeren Hebel sitzt. Noch vor Schulbeginn derartige Geschütze aufzufahren ist kontraproduktiv. Man kann sich auch an die Schulämter wenden (Schulpsychologe), auf den Seiten der Ministerien sind i.d.R. die Erlasse einsehbar, unter welchen Voraussetzungen einer Rückstellung stattgegeben wird. Es kommt auf so viele Faktoren an, die wir hier gar nicht kennen (wie jung ist das Kind, welches Land (bzgl. Inklusion) , wie massiv die Beeinträchtigungen, wie war das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung, der interne Schulreifetest (der vermutlich erst im Mai stattfindet),...). Im Zweifelsfall kann man sich auch an den Landeselternebeirat wenden. Aber bitte erstmal Bälle flach halten und nochmal das Gespräch mit der Schulleitung suchen bzw. der Beratungslehrerin der regionalen Förderzentren. In der Regel reicht es, wenn die Eltern einen schriftlichen Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch stellen. Über diesen wird dann entschieden, wenn alle nötigen Informationen vorliegen. Es ist also noch recht früh, um eine abschließende Aussage zu erhalten.
NickyM80
Wir kommen aus NRW: Die Schulleitung meint nur das Gesundheitsamt kann entscheiden, das Gesundheitsamt sagt, nur das Schulamt kann entscheiden, das Schulamt sagt nur die Schulleitung ist berechtigt und keiner weiß wohl was genaues. LG Nicky
NickyM80
Vielen Dank Frau Bader. Hier in NRW ist anscheinend alles anders. Uns hört man nicht wirklich zu. Ich habe den Eindruck je öfter man Hilfe auffordert, desto schneller wird man abgewimmelt. Es wird weder auf schrifltliche Bescheinigungen der Ärzte (Hausarzt, Kinderarzt und Kinderpsychologe), oder Berichte des Kindergartens eingegangen. Selbst auf schriftlichen Antrag hin, welcher die gesamte Geschichte meines Sohnes und Fakten beinhaltet wird eingegangen. Ich höre immer nur Schuleingangsphase. Ich weiß nicht wo das Problem ist, denn mein Kind würde sogar nächstes Jahr mit 6 eingeschult werden. LG Nicky
NickyM80
Hier noch einmal die Fakten 1. geb.12.09.06 2.NRW 3. nur 90 Tage im Kiga letztes Jahr wegen Krankheiten 4. er benötigt ab sofort LOGO und Ergo 5. er muss nach langen Fehlzeiten immer wieder sich neu in die Gruppe integrieren 6. er hält sich an Kindern, welche alle 1-1,5 Jahre jünger sind als er 7.er kennt kein richtiges Jahr im Kiga, er ist ständig krank und verpasst Highlights, wie z.B. Weihnachts- und Osterfeiern, Karneval, Ausflüge und diverse Projekttage 8.wir möchten ihm eine chance geben noch viel im Kiga innerhalb eines Jahres aufzuholen 9. eine medikamentöse Behandlung gibt uns Hoffnunng, dass er innerhalb der nächsten 12 Monate "aufgebaut wird", und somit nicht so oft krank wird 10. mich intereesiert nur eins: wann hat die Schulleitung die Möglichkeit zurückzustellen? LG Nicky
Bernsteinelfe
Ich komme aus Hessen, daher kann es sein, dass meine Aussagen jetzt nur zu 90% stimmen. Schuleingangsphase bedeutet, dass die Kinder mit 5 in die Schule kommen und mit 7 regulär in die 2. Klasse. Also quasi Klasse 0 und 1. Das ist jetzt wohl in NRW relativ flächendeckend. Dazu die "Inklusion", die aufgrund der UN-Menschenrechtskonvention holter die polter in D eingeführt und umgesetzt werden MUSS. Das ist so eine EU/UN-Geschichte. Kinder DÜRFEN eigentlich nicht mehr wegen Erkrankungen/Behinderungen zurück gestellt werden. Über den Sinn lässt sich streiten und so wie ich eure Schulleitung verstanden habe, ist sie damit nicht glücklich. Es könnte also sein, dass euer Sohn ein päd. Kolateralschaden wird aufgrund dieser UN-Geschichte. Das Thema ist noch sehr umstritten, vermutlich können sich die Schulen kaum gegen die Einschulung aller Kinder entscheiden. Es hilft wirklich nur, das persönliche Gespräch zu suchen, je nach Landesschulpolitik sind da auch den Kollegen die Hände gebunden. Deutschland wurde wie gesagt von der UN massiv gerügt, u.a. wegen dem Sonderschul-/Förderschulsystem, das ich persönlich aber für sehr gut halte. Integration (heißt jetzt Inklusion) um jeden Preis geht nicht immer gut. Dein Sohn ist nun der erste Jahrgang, den dies betreffen wird. Es ist gut möglich, dass er jetzt in die Schule kommt und dann eben erst ein Jahr später in die Klasse 2 wechselt. Ist nicht optimal, wenn dies jedoch auf eure Schule zutrifft, kann die Schule wenig machen, da das Ministerium die entsprechenden Erlasse noch nicht fertiggestellt hat. Tut mir wirklich leid, aber scheint im Moment so zu sein, dass wirklich keiner weiß, wer etwas zu entscheiden hat. Versuche, einen guten Kontakt zur Schule zu halten, dann ist oft mehr möglich.
Bernsteinelfe
Ich komme aus Hessen, daher kann es sein, dass meine Aussagen jetzt nur zu 90% stimmen. Schuleingangsphase bedeutet, dass die Kinder mit 5 in die Schule kommen und mit 7 regulär in die 2. Klasse. Also quasi Klasse 0 und 1. Das ist jetzt wohl in NRW relativ flächendeckend. Dazu die "Inklusion", die aufgrund der UN-Menschenrechtskonvention holter die polter in D eingeführt und umgesetzt werden MUSS. Das ist so eine EU/UN-Geschichte. Kinder DÜRFEN eigentlich nicht mehr wegen Erkrankungen/Behinderungen zurück gestellt werden. Über den Sinn lässt sich streiten und so wie ich eure Schulleitung verstanden habe, ist sie damit nicht glücklich. Es könnte also sein, dass euer Sohn ein päd. Kolateralschaden wird aufgrund dieser UN-Geschichte. Das Thema ist noch sehr umstritten, vermutlich können sich die Schulen kaum gegen die Einschulung aller Kinder entscheiden. Es hilft wirklich nur, das persönliche Gespräch zu suchen, je nach Landesschulpolitik sind da auch den Kollegen die Hände gebunden. Deutschland wurde wie gesagt von der UN massiv gerügt, u.a. wegen dem Sonderschul-/Förderschulsystem, das ich persönlich aber für sehr gut halte. Integration (heißt jetzt Inklusion) um jeden Preis geht nicht immer gut. Dein Sohn ist nun der erste Jahrgang, den dies betreffen wird. Es ist gut möglich, dass er jetzt in die Schule kommt und dann eben erst ein Jahr später in die Klasse 2 wechselt. Ist nicht optimal, wenn dies jedoch auf eure Schule zutrifft, kann die Schule wenig machen, da das Ministerium die entsprechenden Erlasse noch nicht fertiggestellt hat. Tut mir wirklich leid, aber scheint im Moment so zu sein, dass wirklich keiner weiß, wer etwas zu entscheiden hat. Versuche, einen guten Kontakt zur Schule zu halten, dann ist oft mehr möglich.
NickyM80
Danke für deine Antwort. Das ist ja das Problem. Das Schulamt sagt, dass die Leitung entscheiden muss und kann. Aber die Schulleitung sagt sie würde gerne, aber kann nicht. Das wiederspricht sich doch, oder nicht. Bekommt die Leitung denn so starke Probleme, wenn sie sich für das Wohl des Kindes entscheidet? Und warum ist es in anderen Kreisen in NRW möglich? Da kann doch was nicht stimmen. Ich blicke da echt nicht mehr durch. Ich kenn Fälle, die mit unserem identisch sind, und da ist es absolut kein Problem. Es kann doch nicht sein, dass in der Nachbarstadt die Leitung darf und hier nicht? Was soll man denn noch glauben. Im Schulgestz steht, dass die eltern anzuhören sind. Aber in Wirklichkeit interessiert es kein Amt.
NickyM80
Gibt es denn sonst eine Stelle, an welcher ich mich wenden kann? Oder bin ich tatsächlich auf mich alleine gestellt?
Bernsteinelfe
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Grundschule/Schuleingangsphase/ Lies dich mal durch die o.g. Seite. Es sieht im Moment so aus, dass in NRW eingeschult wird. Suche einfach nochmal das persönliche Elterngespräch in der Schule, nachdem du dich eingelesen hast und formuliere deine Sorgen und Ängste und frage konkret nach, wie pädagogisch auf deinen Sohn eingegangen werden kann. Dem Bauchgefühl nach würde ich sagen, dass es schwierig wird ihn zurückzunehmen, ich würde die Schulleitung aber konkret auf den Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch ansprechen. Dieser MUSS nämlich schriftlich bearbeitet und begründet werden und dann hättest du auch einen Anhaltspunkt (im Falle der Ablehnung) für weitere Schritte. Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass die Eingangsstufe ihn so stark traumatisieren wird, so dass ich an deiner Stelle nicht ganz so panisch wäre. Vielleicht kannst du auch sehen, dass du von Anfang an mit der neuen Lehrerin in ganz engem Kontakt bist, so kann man vieles wirklcih auffangen. KEIN Schulanfänger, schon gar nicht in der Eingangsstufe, kommt als perfektes Schulkind.
Bernsteinelfe
PS: Vielleicht kannst du im Vorfeld auch in der Schule mal hospitieren, so kannst du eher einschätzen, was auf deinen Sohn zukommen wird.
NickyM80
Die Schulleitung hatte uns bei der Anmeldung versichert, dass es kein Problem gibt den Kleinen zurückzustellen. Außerdem meinte sie, das es für dieses und letztes Jahr auch immer funktioniert hat. Doch auf einmal will sie davon nichts mehr wissen. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen warum. Und immer halt der gleiche Satz:"Ich würde ja gern, aber ich kann nicht!" Sie meinte ja auch das ein weiteres Jahr Kiga in unserem Fall auf jeden Fall sehr sinnvoll wäre. LG Nicky
Bernsteinelfe
Dann frag sie nochmal gezielt, an welchen Ansprechpartner beim Schulamt du dich wenden sollst und frag diesen noch einmal konkret, was du unternehmen musst, um deinen Sohn um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen zu lassen. Frag, auf welchen Paragraphen im Schulgesetz du dich bei diesem Antrag berufen sollst. Bzw. frag beim Schulamt schriftlich nach, wie du vorgehen sollst. Schreiben die dir, dass die Schulleitung entscheidet, ist alles prima, dann gehst du mit dem Brief zu ihr. Ist lästig, aber wundert mich nicht, gelegentlich erfahren Schulen schulpolitische Neuerungen erst aus der örtlichen Presse, da die Ministerien die Presseerklärungen teils vor den Erlassen an die Schulämter (die es dann noch an die Schule weiterleiten müssen) herausgeben. Sieh es also bitte nicht als persönliches Versäumnis eurer Schule. Aber nochmal der Hinweis: Es kann sein, dass NRW die Order hat, ab sofort keiner Rückstufung mehr zuzustimmen, wie sinnvoll sie auch immer sei. Dann sind der Schulleitung leider wirklich die Hände gebunden und dein Kind wird eingeschult.
NickyM80
Danke für deine Mühe. Allerdings würde es sich ja total wiedersprechen, wenn NRW ab sofort keine Rückstellungen mehr zulässt und das Schulamt aber meint die Schulleiterin muss entscheiden. Da es bei einigen Leuten in NRW möglich ist für 2012 zurückzustellen dürfte es daran eigentlich nicht liegen. Was ich auch nicht verstehe, ist die Tatsachen das eine Sekretärin aus dem #schulamt definitiv behauptet hat es würde gehen mit den vorliegenden Gründen und einen Tag später höre ich von einer anderen Angestellten des Amtes, dass es absolut unmöglich sei und wir das nie durchbekommen würden. Alles sehr verzwickt. Wer soll da noch durchblicken? LG Nicky
Bernsteinelfe
Du sollst ja auch nicht die Sekretärin fragen, sondern den für eure Schule zuständigen Dezernenten/Schulaufsichtsbeamten.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe offiziell 2 Jahre Elternzeit beantragt und 1 Jahr Elterngeld. Im 2. Jahr bekomme ich ja keinerlei finanzielle Unterstützung, aber meine Krankenkasse und die der Kinder wird gezahlt, ist das richtig? Also entstehen mir auch keine Aufwendungen? Darf ich denn einen 538 Euro ausüben? Beim eigentlichen Arbeitgebe ...
Hallo Frau Bader, Ich habe bereits einen Sohn, der am 24.01.22 geboren wurde. Für diesen bezog ich Elterngeld plus. Auch bin ich 3 Jahre in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 18.10.24. Meine Frage daher: Muss bzw soll ich die vorhandene Elternzeit kündigen zum Tag des Mutterschutzes für Kind 2? Das wär ...
Hallo, Zur Zeit befinde ich mich im 2. Elternzeitjahr, bekomme kein Elterngeld mehr und arbeite nebenbei auf Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber. Wir planen erneut schwanger zu werden und ich habe schon gelesen, dass es nicht möglich ist, sich während der EZ ins Beschäftigungsverbot setzen zu lassen. Ich könnte aber zum Mutterschutz mein ...
Guten Abend :), Ich bin noch in Elternzeit , eigentlich bis 12/25 . Meine Tochter wird im Dezember 2 . Ich bin jetzt erneut schwanger ( ganz frisch ). Was macht am meisten Sinn ? Mir kreisen jetzt viele Fragen im Kopf , wenn ich jetzt in Elternzeit bleibe diese dann wegen Mutterschutz beende , was bekomme ich dann für das 2. Kind an Elterngeld ...
Meine Tochter wurde in der Schule auf LRS getestet. Testmaterial war die HSP für Ende Klasse 1. Der Test wurde Mitte September gemacht. Da war das Kind zum zweiten Mal in der zweiten Klasse. Sie hat nach dem ersten Halbjahr in der 2. Die Ehrenrunde gedreht. Sie war also schon deutlich länger als 1 Schuljahr in der Schule. Der Test hat daher keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich im 3. Jahr Elternzeit. Ursprünglich bin ich im pädagogischen Bereich tätig, habe aber seit 2020 meinen Bachelor in Grafik Design und möchte da jetzt auch Fuß fassen. Meine Fragen sind nun: - Darf ich im 3ten Jahr Elternzeit ein Praktikum im Bereich Grafik Design machen? brauch ich hierfür ...
Leider verweigert die Schule meines Kindes den Nachteilsausgleich und die Förderung für Legasthenie. Meinen Antrag dafür hat man per Mail abgelehnt und meinen Widerspruch ignoriert. Wie finde ich jetzt einen Anwalt? Im Netz suchte ich verzweifelt aber ohne passendes Ergebnis. Niemand fühlt sich für den Bereich Schule (Verwaltungsrecht) zuständig! ...
Guten Tag Frau Bader, Ist folgende Situation rechtens : in einer Privatschule ist Smartphonegebrauch verboten. eine Lehrerin nimmt einer Schülerin, die vor Unterrichtsbeginn ihr Smartphone im Gebäude benutzt hat, weg. Sie gibt es ihr auch am Ende des Schultages und am nächsten Tag nicht zurück und verweist auf Nachfrage der Eltern auf die hau ...
Hallo Frau Bader, ich habe jetzt mehrfach gelesen das sich der Beitragsbemessungszeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt zieht. Ist das auch im Falle der 200.000-Grenz der Fall. Meine Partnerin ist von Dez. 2024 - Nov. 2025 in Elternzeit und bekommt Elterngeld. Ich selbst beziehe im Juni und Juli Elterngeld. In den 12 Monaten vor der Ge ...
Guten Morgen, ich habe eine Frage, wir wohnen in Bayern und würden in einen anderen Ort ziehen, 30 km weit vom jetztige Wohnsitz weg, wir haben 1 Kind im Moment in d. 1. Klasse u. Ein Kindergarten Kind. Ich würde weiterhin im alten Wohnort arbeiten, dürfen die Kinder in d. Schule u. Im Kindergarten bleiben? Wenn ich jeden Tag sowieso zur Arbeit fa ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz