Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich ein Anrecht nur in den "Frühschichten" zu arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich ein Anrecht nur in den "Frühschichten" zu arbeiten?

Giselle12

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz (2. Kind) endet in Kürze und ich möchte wieder zurück an meinen alten Arbeitsplatz Nach der Geburt meines ersten Kindes habe ich nach mündlicher Absprache (leider nicht schriftlich, aber abgesprochen und geduldet) mit meinem damaligen Abteilungsleiter nur im Frühdienst gearbeitet, obwohl in unserem Unternehmen zweischichtig gearbeitet wird. Jetzt, nach dem Mutterschutz mit meinem zweiten Kind, hat man mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf eine solche "Sonderregelung" habe, da es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sei, mich aus der Mittagschicht heraus zu nehmen. Gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht, da ich ja nach dem ersten Kind auch nur Frühschichten gemacht habe? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidendes zum einen, was im Arbeitsvertrag steht, zum anderen, wie lange Sie nur in einer bestimmten Schicht gearbeitet haben. Hier könnte, wenn man die Umstände näher kennt, der Grundsatz der betrieblichen Übung greifen. Dann hätten Sie einen Anspruch. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Nein, das war dann Kulanz zwischen Kind 1 und 2. Um welche Zeit reden wir denn ? Es ist da sicherlich ein Unterschied ob es 1 Jahr ging oder 15 Jahre. Im Endeffekt zählt, was Du schriftlich belegen kannst. Und wenn der AG es betrieblich begründen kann, dann ist er abgesichert. P.S. Ich stand vor dem gleichen Problem und kam trotz Möglichkeiten selbst mit dem Betriebsrat im Rücken nicht dagegen an.


Giselle12

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Hallo zusammen. Als Nachtrag zu meiner Frage: In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Klausel, die mich aus einer Mittagschicht ausklammert. Da ich aber nur in der Zeit von 6 bis 13.30 Uhr arbeiten konnten (mein Kleiner war in dieser Zeit im Kindergarten) hat man mir gestattet nur Frühdienste zu machen. Ich habe 3 Jahre nur in der Frühschicht gearbeitet, bis ich zum 2.mal in den Mutterschutz ging. Kann man bei einer solchen Dauer von "betrieblicher Übung" sprechen? Und wie kann man so etwas evtl durchsetzen? Vielen Dank für eure Antworten


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