lussiana
Hallo Seit Jahren arbeitete ich als Arzthelferin in einer Praxis halbtags mit unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich wurde 2006 schwanger und bin daraufhin im März 2007 in Mutterschutz gegengen. Nach einem Jahr begann ich in dieser selben Praxis auf 400 Euro an zu arbeiten ohne schriftlichen Vertrag. Das tat ich 2 Jahre bis ich 2009 wieder schwanger geworden bin und Februar 2010 wieder in Mutterschutz gegeangen bin. Jetzt nach 2 Jahren und 4 Monaten würde ich wieder meine alte Stelle halbtags antreten. Gestern berichtete ich es meinem Arbeitgeber,( da er mir vor Monaten gesagt hat ich solle mich 6 Monate vorher melden, wenn ich vor hätte wieder zu kommen) dass ich gerne ab 1.11 dieses Jahres wieder auf meine alte halbtagsstelle arbeiten möchte. Er hat mir geantwortet das er mich gerne wieder einstellen würde wäre aber momentan in voller Besetzung sollte mich im Herbst wieder melden. Er hat noch hinzugefügt dass ich eigentlich gesetzlich kein Anspruch hätte auf die Stelle also er wäre nicht verpflichten mich wieder zu nehmen. Ist das denn so??
Hallo, Sie haben Anspruch auf die alte Stelle. In TZ nur, wenn der Ag mehr als 15 An hat. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bräuchte bei folgender Ausgangstellung Ihren Expertenrat: Ich habe bei meinem derzeitigen Arbeitgeber 3 Monate Elternzeit beantragt, aufgeteilt in zwei Zeiträume 1. Zeitraum April 2019 (-> jetzt) 2. Zeitraum März - April 2020 Es besteht die Möglichkeit ein neuen Job zum September 2019 zu beginnen. Kann ich d ...
Hallo Frau Bader, ich habe letztes Jahr am 10.05.18 meinen Kind bekommen, somit war mein Mutterschutz bis zum 10.07.18. Nach einem Jahr Elternzeit bin ich nun wieder bei meinen vorherigen Arbeitgeber in Teilzeit angestellt. Nun habe ich mitbekommen, das es letztes Jahr für alle Angestellten ab den 01.06.18 eine Gehaltserhöhung gegeben hat. Da ich ...
Im September 2016 bin ich wegen meiner Schwangerschaft ins ärztliche Beschäftigungsverbot gekommen, ich habe die Monate davor durchschnittlichen ein netto Gehalt von 2800€ (mit Nachtzuschlägen, So./ Feiertage & Überstunden) bekommen, im Beschäftigungsverbot habe ich aber nur 2200€ Gehalt erhalten. Bei Nachfrage hieß es seitens meines AG ich habe ke ...
Mein Lebensgefährte und ich arbeiten beide in systemrelevanten Berufen, wobei er selbstständig ist. Beide haben wir eine schriftliche Bestätigung, dass uns Notbetreuung zusteht. Nun ist es in unserem Kreis aber so, dass Zusammenschlüsse von 2 oder mehr Tagesmüttern ein Betreuungsverbot erhalten haben. Eine neue Betreuung kann aktuell ebenfalls ...
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit, welche im November diesen Jahres endet. Mein Sohn (im Nov 2 Jhr alt) sollte diesen Monat mit der Eingewöhnung in der Krippe anfangen. Nun ist es so, dass wir einen Umzug in mein Heimatort planen. Als Angestellte im öffentlichen Dienst habe ich meine Versetzung in meine Wunschbehörde beantragt. ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin für eine Prüfungs- und Beratungsgesellschaft seid 2013 im Personalmarketing und Recruiting tätig. In 2016 habe ich unseren großen bekommen und nach einem Jahr Elternzeit bin ich Teilzeit in Elternzeit mit 50Prozent wieder eingestiegen. Ende 2018 kam unsere Kleine zur Welt. Im Sommer 2019 sind wir wegen der Arbeit mei ...
Liebe Frau Bader, herzlichen Dank, dass Sie hier mit so wertvollen Ratschlägen und Antworten zur Verfügung stehen! Der 11jährige Sohn meines Mannes hat hier bei uns zu Hause ein Geldkuvert, in dem sich ca. 900 Euro befinden - das sind gesparte Geldgeschenke von Verwandten seit den letzten 5 Jahren (Zeitraum der Trennung). Nun hat er vor ...
Hallo Frau Bader, ich habe verschiedene Antworten von Ihnen gelesen aber leider hat keine so recht auf unseren Fall gepasst. Ich hoffe, Sie können uns irgendwie weiterhelfen! Meine Partnerin (Nicht verheiratet) wohnt und arbeitet in der Schweiz und ich in Deutschland. Wir erwarten im August unser erstes Kind. Wir würden die Geburt und die Mon ...
Hallo! Ich bin derzeit in Elternzeit, welche ich bis zum 20.05.2022 verlängert habe, da ich ab dem 21.05.2022 wieder in Mutterschutz mit dem 2. Kind bin. Ich habe in dieser Zeit nicht in TZ gearbeitet, habe ich dennoch ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Vielen lieben Dank Supercricket
Guten Tag, Ich bin im Moment noch in Elternzeit, die Elterngeld Zahlungen sind ausgelaufen, nun teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich deswegen kein Anrecht auf kinderkrankentage hätte. Ist dies korrekt? Mit freundlichen Grüßen
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner