Hallo Frau Bader,
im August endet meine Elternzeit und mein Elterngeldbezug, ich war dann ein Jahr in Elternzeit. Ich möchte die Stelle nicht mehr antreten, da mein Mann und ich einen Umzug von 400 km in Erwägung ziehen. Habe ich unter diesen Umständen wenn ich selbst kündige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie muss ich das dem Arbeitsamt mitteilen? Also bekomme ich eine Sperre oder ist der Umzug ein driftiger Grund? Und wenn ich Anspruch habe, bekomme ich dann auch ALG 1? Ich habe vor der Elternzeit durchgehend länger als 1 Jahr gearbeitet. Beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der Elternzeit auch wenn im Arbeitsvertrag eine Frist von 2 'Wochen steht?
Vielen Dank im Vorraus,
Katrin
von
Katrin89
am 11.11.2012, 00:26
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf ALG 1 bei eigener Kündigung während der Elternzeit?
Hallo,
wenn der Umzug wegen den betrieblichen Gründen des Partners ist, werden Sie nicht gesperrt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2012
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf ALG 1 bei eigener Kündigung während der Elternzeit?
hallo
die frist beträgt zum ende der ez immer 3 monate,egal was im vertrag steht.
alg 1 bekommt man nur wenn man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht, wenn du vz arbeiten könntest gibt es auch dementsprechend alg, wenn nur tz dann wird es runtergerechnet,dazu muss natürlich die betruung gesichert sein.
ob es eine sperre gibt oder nicht kann ich dir nicht sagen, das amt will sicher wissen warum man umzieht, vielleicht entscheiden sie dann im einzelfall.
gruß
von
CKEL0410
am 11.11.2012, 07:54