Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Günstiger Zeitpunkt für zweites Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Günstiger Zeitpunkt für zweites Kind

Sanile

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte Anfang Dezember 2016 mein erstes Kind. Elternzeit möchte ich voraussichtlich für 2 Jahre beantragen in denen ich nicht arbeiten möchte. Elterngeld möchte ich mir auf knapp 2 Jahre auszahlen lassen.D.h. die ersten 2 Monate sind es ja wg MuSchu Geld Elterngeld Basis Monate, die darauf folgenden 20 Monate möchte ich dann Elterngeld Plus. Vor der Schwangerschaft habe ich 100% gearbeitet.Mit feststellen der SS bekam ich ein Beschäftigungsverbot. Nun meine Frage.Da wir auf jeden Fall ein zweites Kind möchten und finanziell dann schon an unserer Grenzen kommen würde ich gerne wissen wann es "clever" ist ein zweites Kind zu planen. Nach dem ersten Kind kann ich auf keinen Fall wieder mit 100% einsteigen, macht es daher Sinn das zweite Kind noch innerhalb der Elternzeit zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da bei der Berechnung des Elterngeldes das Mutterschaftsgeld und das Basis Elterngeld nicht berücksichtigt wird, haben Sie zwei Möglichkeiten: entweder das zweite Kind kommt zwölf Monate nach der Geburt des ersten Kindes oder Sie arbeiten wieder ein Jahr voll (was nach Ihren Vorgaben ja nicht möglich ist. Meine Schwiegermutter hat übrigens in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils um einen Tag verschoben ein Kind gekriegt und hatte noch ein zwei Jahre älteres Kind. Heißt also ein Neugeborenes,ein genau 1-jähriges, ein genau 2-jähriges und ein 4-jähriges Kind. Gehen tut alles. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Clever ist es; erst einmal zu schauen wie das Leben mit einem Kind wird. Finanziell gesehen, müsstest Du in einem sehr sportlichen Abstand wieder schwanger werden um das gleiche EG wie bei Kind 1 zu erhalten. Das 2 EZ Jahr fließt jeder Monat mit 0,00€ in die Berechnung ein. Nur das 1 EZ Jahr wird ausgeklammert und durch vorherige Monate ersetzt. Besser wäre vermutlich erst wieder zu arbeiten.... wer will schon 3 Monate nach einer Geburt wieder schwanger werden. Ich nicht :-D (Kind 1 = 8 Wochen)


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Der neue Mutterschutz muss bis zum 1. Geb. des Vorkindes beginnen um das gleiche Elterngeld zu bekommen. Danach sammelt man ohne Einkommen nur Nullrunden.


Sanile

Beitrag melden

Danke für eure Antworten.


SumSum076

Beitrag melden

Eine Bekannte von mir wollte auch zügig Kinder bekommen und ein BV bei Schwangerschaft gehört da zum Beruf. Die nahm 1,5 Jahre Elternzeit. In der Zeit wurde sie schwanger und ging von der EZ ins BV. Durch den BV-Lohn bekam sie auch hohes Elterngeld. Risiko: Wird man nicht rechtzeitig schwanger, muss man mit/trotz Kleinkind wieder arbeiten gehen. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich würde erstmal das 1. Kind bekommen und schauen, wie alles läuft. Man weiß nie, wie sich das Leben mit Kind entwickelt und wie es einem Gesundheitlich geht. Viele Freunde von mir haben ärztlich aufgrund von schweren Geburten ein "Schwangerschaftsverbot" bekommen und sollten umbedingt 2 Jahre aussetzen, bevor sie wieder üben. Daher erstmal in Ruhe das 1. Kind bekommen, die Elternzeit genießen, sich um Kita - Platz usw. kümmern und dann in Ruhe an Kind 2. denken. P.S. Du wirst erstaunt sein, wie teuer bereits ein Kind ist ...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht bis 03.11.2022 + 18 Tage Resturlaub aus dem Jahr 2021. Mein erster Arbeitstag wäre der 30.11.2022. Wann wäre der beste Zeitpunkt für ein zweites Kind um so viel Elterngeld wie möglich zu bekommen (z.B. das gleiche wie in der ersten Schwangerschaft)? Liebe Grüße Claudia

Hallo Frau Bader, hab das 1. Kind im Juli 2020 bekommen, dann EG Plus bezogen (diesen Monat letzte Auszahlung bekommen). Im Oktober 2021 hab ich ein Kleingewerbe angemeldet aber erste Einkünfte erst März 2022 gehabt. Im September 2022 kommt mein zweites Kind zur Welt. Würde trotzdem noch der Bemessungzeitraum bei mir so verschoben werden, dass n ...

Hallo Fr Bader, meine Frau ist gerade mit unserem ersten Kind in Elternzeit. Sie erhält zum jetzigen Zeitpunkt Elterngeld (Höchstsatz) und hat zusätzlich seit 2 Monaten einen kleinen Stellenanteil 350Euro bei ihrem Arbeitgeber welcher beim Elterngeld rausgestürzt/verrechnet wird. Die eingereichte Elternzeit von 12 Monaten geht bis ca. 1.No ...

Hallo ich habe eine Frage und ich hoffe sie können mir weiterhelfen :). Ich bin wieder schwanger und mein ET ist voraussichtlich am 04.02.2023. Ich bin gerade noch in Elternzeit und bekomme auch noch Elterngeld von meinem ersten Kind das aber am 06.08.2022 endet. Danach arbeite ich wieder bis zum Mutterschutz im Dezember. Die Elternzeit von meinem ...

Hallo Frau Bader, Mein ET ist am 01.01.2023. ich würde gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen. Das Elterngeld wird dann dementsprechend gezogen auf zwei Jahre. Um für ein zweites Kind das volle Elterngeld erneut zu bekommen, wäre es ja von Vorteil schnellstmöglich erneut schwanger zu werden. Innerhalb welches Zeitraumes muss dies geschehen? Muss das z ...

Guten Tag, Ich habe im Juni 22 ein Kind bekommen und 3 Jahre Elternzeit (und Elterngeld plus) beantragt. Möchte ca. im August 23 wieder Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Wenn ich im September 23 schwanger werde, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind ? Danke

Hallo Frau Bader, ich bin mit dem zweiten Kind in der 18. ssw schwanger. Das erste Kind trägt meinen Nachnamen - nun möchte mein Partner (unverheiratet) dass das zweite Kind seinen Nachnamen trägt. Ich bin im Internert nicht richtig fündig geworden, einmal heisst es Geschwister bei gleichen Eltern müssen den gleichen Nachnamen tragen und e ...

Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft direkt zum Entbindungstermin meines ersten Kindes aus. Für das Erste bekomme ich dann ja dennoch ganz normal das Elterngeld. Mein Mann und ich würden gerne das zweite Kind auch relativ zeitnah bekommen, also 1,5-2 Jahre nach dem Ersten. Wenn ich nun 1 Jahr Elterngeld bekomme und dan ...

Hi zusammen, für mein erstes Kind (geboren 9/21) habe ich bisher neben dem Mutterschutz nur zwei Monate Elternzeit genommen und sonst immer Vollzeit gearbeitet. Aktuell bin ich nicht in Elternzeit und erwarte in 12/23 das zweite Kind. Zukünftig möchte ich die Elternzeit mehr nutzen und nach Möglichkeit für beide Kinder noch die maximale Zeit nehme ...

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...