Mitglied inaktiv
Hallo ! Ich habe den Kontakt zu meiner Mutter abgebrochen. Jetzt droht sie mir damit zu klagen, weil sie ein Recht darauf hat, sagt sie, meine Kinder zu sehen. Ich möchte das im Moment aber auf keinen Fall. Danke ! Natascha
Hallo, wenn die Altvorderen ihren eigenen Kopf haben, bei der Erziehung des Kindes mitreden wollen, bekommen sie die Enkelkinder oft nicht mehr zu sehen. Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind. Nach Paragraph 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die (getrennten) Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. So stehen Großeltern, die sich auf ihre Enkel gefreut haben, am Ende ihres Lebens plötzlich ohne das Enkelkind da. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nicht die Großeltern haben Recht auf Umgang mit den Enkeln, sonder die Enkel haben ein recht auf Umgang mit den Großeltern. Erkennst Du den unterschied? Ist der Umgang besonders förderlich? Wie war der Umgang bisher? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, Danke ! Nur zur Erklärung: ich bin nicht getrennt und wir (mein Mann und die Kinder) haben keine familiären Probleme. Meine Mutter ist psychisch krank (manisch/depressiv und zwanghaft)und deshalb habe ich den Kontakt abgebrochen - gerade für die Kinder habe ich es getan. Natascha
Ähnliche Fragen
hallo frau bader, ich hab unten ihre erklärung zum umgangsrecht der großeltern gelesen und auch eine frage dazu. wer wäre im gegebenen fall dazu verpflichtet, die kinder zu den großeltern zu bringen? müssten die sich dann selbst drum kümmern? ich hoffe es wird nie soweit kommen, aber ich habe als derart unter meiner mutter gelitten, die auch ...
Guten Tag Frau Bader, ich lebe seit vier Jahren vom KV getrennt, er hat 14tägiges Umgansrecht, Fr/So. In der Zeit kann er sine Eltern mit der kleinen besuchen. Manchmal ist oder war es so, dass er die kleine Fr bei mir geholt hat, zu seinen Eltern gebracht hat, So wieder geholt hat und sie wieder zu mir gebracht hat. Mit letzterem war ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, es ist so, dass ich aufgrund gewisser Streitigkeiten keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern wünsche. Nun ist es ja so, dass Grosseltern wohl auch ein Umgangrecht mit den Enkelkindern besitzen. Leider tun meine Eltern auch den Kindern nicht gut. Zumal der Kontakt nicht regelmässig, eher sporadisch bestand. Mittlerweile ist ...
Hallo Frau Bader, ich lebe seit 6 Jahren vom KV meines großen Sohnes (7,5 Jahre) getrennt. Nach vielen Schwierigkeiten mit dem Umgang (geprägt von Unregelmäßigkeiten und Desinteresse seitens des KV) haben wir nun seit ca 3 Jahren die Regelung, dass das Kind einmal in der Woche über Nacht bei ihm ist. Seit der Trennung geht der KV wenn mein Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader Die Oma meines 2jährigen kindes, väterlicherseits wollte die kleine für 2 Tage zu sich hohlen, ich als KM hab dies abgelehnt, mit der Begründung, dass mir noch 2 nächte zuviel sind, Sie sie aber gern für einen Tag mit über nacht nehmen kann. Auch wollte sie mit der kleinen für 2 wochen in den Urlaub nach ungarn nehmen, dies ...
Liebe Frau Bader, kurz zu den Rahmenbedingungen: meine Tochter ist 3, Trennung vom KV im 1. Lebensjahr, bei diesem ist sie jedes 2.WE im Hause der Großeltern väterlicherseits. Fr-So. Frage: die Großeltern fordern nun einen zusätzlichen Tag in der Woche ein, wollen auf das Umgangsrecht klagen. Da sie jedes 2. WE die Chance haben, ihr Enkelkind ...
Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist 3 Jahre alt und wächst bei uns gemeinsam auf. Wir sind verheiratet. Das größte Problem für uns stellen jedoch nun die Eltern meines Mannes dar. Hauptsächlich seine Mutter, die selbst von ihrer Hausärzrin schon wegen ihrer psychischen Störungen zwangseingewiesen werden sollte. Sie ist mit nichts ...
Hallo Frau Bader, Die Großeltern meiner Kinder wollen ein Umgangsrecht für meine Kinder, zur Not auch vor Gericht erkämpfen. Nun ist es so, dass beide seit vielen Jahren Alkoholiker sind, jeden Tag mehrere Gläser trinken und ich einfach nicht mehr akzeptieren kann, dass diese meine Kinder bei sich zuhause haben wollen. Zumal meine Kinder schon meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit das Großeltern das Umgangsrecht einklagen? Welche Wege müsste man gehen und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das es klappt? Hintergrund ist das meine Schwester aus nicht ersichtlichen Gründen den Kontakt zu den Großeltern untersagt. Es ist ein Familienstreit vorgefallen, dieser hatte aber ...
Hallo Frau Bader, Wie sieht da Umgangsrecht der Großeltern aus. Kind aus One nigth Stand. Beide Eltern noch Minderjährig. Vormundschaft liegt bei den Eltern der Mutter dort leben auch Mutter und Kind. Vater des Kindes kümmert sich sehr selten. Müssen wir seinen Eltern hier Umgang gewähren? Liebe Grüße OMA 2021
Die letzten 10 Beiträge
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit