Zoe30
Liebe Frau Bader, kurz zu den Rahmenbedingungen: meine Tochter ist 3, Trennung vom KV im 1. Lebensjahr, bei diesem ist sie jedes 2.WE im Hause der Großeltern väterlicherseits. Fr-So. Frage: die Großeltern fordern nun einen zusätzlichen Tag in der Woche ein, wollen auf das Umgangsrecht klagen. Da sie jedes 2. WE die Chance haben, ihr Enkelkind zu sehen und es zuvor sogar seltener gesehen haben, sehe ich die Grundlage gerade nicht. Was sagen Sie als Expertin? Herzlichen Dank im Voraus
Hallo, Großeltern haben da sehr schlechte Chancen. Liebe Grüße NB
Kristiiin
Das mit der Jedes-2.-Wochende-beim-Vater-Regelung ist so nirgends festgelegt gesetzlich, Umgang kann indivuduell öfter oder auch weniger sein. Demnach hat der Vater durchaus ein Recht das Kind öfter zu sehen, sofern es den Alltag nicht behindert. Die Großeltern hingegen (sofern sie nicht die gesetzl. Vertreter des Vater sind, das Sorgerecht haben, o.Ä.) haben kein Recht hier irgendwelche (zusätzlichen) Tage mit dem Kind einzufordern/-klagen. Umgangsrecht sowieso nicht ohne driftigen Grund. [War bei meiner Freundin ein ähnliche Fall und es lief über das JA. Solange der KV nicht dahinter steht brauchen Sie nichts "zu befürchten". Grundsätzlich sollte Ihre Tochter entscheiden ob sie das möchte.]
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