Guten Tag Frau Bader, ich lebe seit vier Jahren vom KV getrennt, er hat 14tägiges Umgansrecht, Fr/So. In der Zeit kann er sine Eltern mit der kleinen besuchen. Manchmal ist oder war es so, dass er die kleine Fr bei mir geholt hat, zu seinen Eltern gebracht hat, So wieder geholt hat und sie wieder zu mir gebracht hat. Mit letzterem war ich nicht einverstanden. Ich muss dazu sagen, die Mutter kenne ich nicht, den Vater habe ich in 5Jahren zweimal flüchitig gesehen. Sie wünschen keinerlei Kontakt und wollen nur das Kind und äußern sich zudem in ihrem beisein schlecht über mich ( Schlampe usw.). Nun meine Frage, gestern zum regulärem Umgang, hatte der Kv keine Zeit zum abholen und wollte statt dessen mal wieder seinen Vater schicken. Ich habe dieses, wie auch schon zig mal vorher, abgelehnt und gesagt, dann bleibt die Lütte hier. Nun, droht man mir mit Jugendamt, Gericht.. Sorgerechtsantrag. Sie beharen auf ein Umgangsrecht für Großeltern ? Gibt es das den tasächlich und wann sollte das den stattfinden, wenn nicht an den Umgangstagen des KV, ich meine immerhin bin ich vom KV getrennt und die Eltern wünschen keinerlei persönlichen Kontak zu mir! Natürlich kann fünf min Kontakt bestehen, wenn der Großvater das Kind abholt, das wäre für die grad noch zumutbar. Danke für ihre antwort und ein schönes Wochenende S.
von Sannyistda am 31.03.2012, 08:55