Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Glasüberdachung des Nachbars auf Grenze

Frage: Glasüberdachung des Nachbars auf Grenze

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Hallo, wir haben zwei Jungs 6 + 7 Jahre alt, die gerne in unserem Garten auf der Wiese Fußball spielen. Das Tor stellt die Rückwand von Nachbars Garage dar, die er auf die Grenze gebaut hat und als Sommeraufenthaltsraum nutzt. Jetzt hat er sich neben diese Garage, 4 m fast an der Grenze zu unserer Wiese entlang eine Glas-Blech-Überdachung mit dünnem Blech-Folien Seitenteil zu unserer Gartenseite hin gebaut und meckert dauernd wenn mal die Bälle unserer Jungs versehentlich an diese "Konstruktion" landen. Mittlerweile steht Nachbar schon in "Dauerbereitschaft" am offenen Fenster, sogar wenn mein Mann oder ich mitspielen. Wie sieht das rechtlich aus, dürfen wir auf die Grenzmauer vor seine Glas-Blechwand von unserer Seite aus einen 1,80 m hohen Holzsichtzaun anbringen (um seine Glaskonstruktion zu schützen?). Wir können uns eine Nachmittagsbeschäftigung ohne Fußball nämlich nur schwer vorstellen. Danke und Gruß Maria Gibt es irgendwelche Regelungen was er wohin bauen darf und wie nah an unsere Grenze und ob Kinder generell Ball spielen und selbigen vom Nachbargrundstück holen dürfen ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nachbarschaftsrecht ist in den Bundesländern unterschiedlich - und ich habe nicht die grosse Ahnung davon. Gruß, NB


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