Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: 30h Grenze überschreiten durch steuerfreien Zusatzjob (Lehrauftrag)

Frage: Elterngeld: 30h Grenze überschreiten durch steuerfreien Zusatzjob (Lehrauftrag)

Melissi308

Beitrag melden

Hallo, ich habe gerade eine Promotionstelle angetreten und bin prompt schwanger geworden. Wenn ich nur Teilzeit (30h arbeite reicht mir das Geld aber nicht). Ich hätte ein Angebot für einen Lehrauftrag mit weiteren 6 h pro Woche wo ich wesentlich mehr verdiene und bis zu 2500€ im Jahr steuerfrei). Kann ich hier die 6 Stunden zusätzlich arbeiten, weil ja steuerfrei oder darf ich insgesamt nicht über die 30h-Grenze kommen? Alles Liebe,


luvi

Beitrag melden

Hallo, Während der Schwangerschaft kannst du ja sowieso mehr als 30 Stunden arbeiten, oder meinst du die Elternzeit? Du musst auch keine Elternzeit nehmen, sondern kannst nach der Geburt ohne Elternzeit normal weiterarbeiten. LG luvi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe die Frage nicht...vor der Elternzeit also während der Schwangerschaft kannst du soviel arbeiten wie du willst. Willst du Elterngeld wird jedes Einkommen angerechnet. Du musst doch keine Elternzeit nehmen


Melissi308

Beitrag melden

Hallo, natürlich meinte ich die Zeit danach...Seit wann bekommt man Elterngeld in der Schwangerschaft? :-D Meine Stelle ist nur befristet und daher muss ich sofort wieder arbeiten. Weiß eben nur nicht ob ich das Vollzeit schaffe. Andererseits reicht das Geld dann halt nicht. Daher also di e Frage zu Beginn. Habe mich aber mittlerweile bei der Elterngeldstelle beraten lassen. Elterngeld gibt es nur bei keiner Arbeit oder Teilzeitstelle bis 30h. Steuerfreie Tätigkeiten (wie z.B. Übungsleiter oder Lehrbeauftragte) dürfen bis zur Steuerfreigrenze der Tätigkeit nachgehen, ohne dass diese aufs Elterngeld berechnet wird. Die Gesamtstundenzahl von 30h/Woche darf aber nicht überschritten werden. Für mich heißt das konkret, dass das Geld so nicht reicht und ich sofort Vollzeitarbeiten muss weil Hausbesitzer mit monatl. Bankbelastung. Trotzdem danke für die gutgemeinten Anworten. Alles Liebe


drosera

Beitrag melden

Hi, Warum gehst du nicht auf Teilzeit mit 24h + 6h Lehrauftrag + Elterngeld Plus für die Monate 1-22? Weiter unten schrieb übrigens eine Ärztin, dass nach nach ihrem Wissenschaftsgesetz sich die Befristung ihrer Stelle durch Elternzeit verschiebe.


Melissi308

Beitrag melden

Hi, danke für den Tipp. Ich war leider bis Juni zu Hause ohne EK (meine Tochter wird erst im Dez. 2 Jahre)... Jetzt Trennung und Vollzeit-Job. Leider ist mein zu berechnendes Einkommen daher auf die Monate Juni bis November beschränkt und die Grenze zum Zuverdienst entprechend gering. Um Elterngeld Plus (wäre bei mir 550Euro) zu nutzen dürfte ich max. 750 Euro verdienen. Und wer kommt heute schon mit 1300 Euro durch. Ich hoffe jetzt einfach, dass mir mein Chef erlaubt ein Bett ins Büro zu stellen, dann kann ich arbeiten wenn Butzi schläft. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du weisst aber schon das dir auch Betreuungsunterhalt und Unterhalt für das Kind zustehen?


Melissi308

Beitrag melden

Hi, habe das gerade recherchiert. Betreuungsunterhalt gibt es nicht, weil mein Mann kein richtiges Einkommen hat. Könnte höchstens Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt holen...waere dann 150€ pro Kind, also 1600 plus 2x Kindergeld = 2000€. Immernoch sehr wenig, bei Fixkosten von 1350€ jeden Monat...


Felica

Beitrag melden

Wohngeld - gibt es auch unter bestimmten Umständen bei Eigentum Kindergeldzuschlag In allergrößten Notfall Hartz4, auch diese müssen unter bestimmten Umständen die Kreditraten übernehmen. Lass dich da beraten


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...