Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: 30h Grenze überschreiten durch steuerfreien Zusatzjob (Lehrauftrag)

Frage: Elterngeld: 30h Grenze überschreiten durch steuerfreien Zusatzjob (Lehrauftrag)

Melissi308

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Hallo, ich habe gerade eine Promotionstelle angetreten und bin prompt schwanger geworden. Wenn ich nur Teilzeit (30h arbeite reicht mir das Geld aber nicht). Ich hätte ein Angebot für einen Lehrauftrag mit weiteren 6 h pro Woche wo ich wesentlich mehr verdiene und bis zu 2500€ im Jahr steuerfrei). Kann ich hier die 6 Stunden zusätzlich arbeiten, weil ja steuerfrei oder darf ich insgesamt nicht über die 30h-Grenze kommen? Alles Liebe,


luvi

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Hallo, Während der Schwangerschaft kannst du ja sowieso mehr als 30 Stunden arbeiten, oder meinst du die Elternzeit? Du musst auch keine Elternzeit nehmen, sondern kannst nach der Geburt ohne Elternzeit normal weiterarbeiten. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Verstehe die Frage nicht...vor der Elternzeit also während der Schwangerschaft kannst du soviel arbeiten wie du willst. Willst du Elterngeld wird jedes Einkommen angerechnet. Du musst doch keine Elternzeit nehmen


Melissi308

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Hallo, natürlich meinte ich die Zeit danach...Seit wann bekommt man Elterngeld in der Schwangerschaft? :-D Meine Stelle ist nur befristet und daher muss ich sofort wieder arbeiten. Weiß eben nur nicht ob ich das Vollzeit schaffe. Andererseits reicht das Geld dann halt nicht. Daher also di e Frage zu Beginn. Habe mich aber mittlerweile bei der Elterngeldstelle beraten lassen. Elterngeld gibt es nur bei keiner Arbeit oder Teilzeitstelle bis 30h. Steuerfreie Tätigkeiten (wie z.B. Übungsleiter oder Lehrbeauftragte) dürfen bis zur Steuerfreigrenze der Tätigkeit nachgehen, ohne dass diese aufs Elterngeld berechnet wird. Die Gesamtstundenzahl von 30h/Woche darf aber nicht überschritten werden. Für mich heißt das konkret, dass das Geld so nicht reicht und ich sofort Vollzeitarbeiten muss weil Hausbesitzer mit monatl. Bankbelastung. Trotzdem danke für die gutgemeinten Anworten. Alles Liebe


drosera

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Hi, Warum gehst du nicht auf Teilzeit mit 24h + 6h Lehrauftrag + Elterngeld Plus für die Monate 1-22? Weiter unten schrieb übrigens eine Ärztin, dass nach nach ihrem Wissenschaftsgesetz sich die Befristung ihrer Stelle durch Elternzeit verschiebe.


Melissi308

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Hi, danke für den Tipp. Ich war leider bis Juni zu Hause ohne EK (meine Tochter wird erst im Dez. 2 Jahre)... Jetzt Trennung und Vollzeit-Job. Leider ist mein zu berechnendes Einkommen daher auf die Monate Juni bis November beschränkt und die Grenze zum Zuverdienst entprechend gering. Um Elterngeld Plus (wäre bei mir 550Euro) zu nutzen dürfte ich max. 750 Euro verdienen. Und wer kommt heute schon mit 1300 Euro durch. Ich hoffe jetzt einfach, dass mir mein Chef erlaubt ein Bett ins Büro zu stellen, dann kann ich arbeiten wenn Butzi schläft. LG


Mitglied inaktiv

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Du weisst aber schon das dir auch Betreuungsunterhalt und Unterhalt für das Kind zustehen?


Melissi308

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Hi, habe das gerade recherchiert. Betreuungsunterhalt gibt es nicht, weil mein Mann kein richtiges Einkommen hat. Könnte höchstens Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt holen...waere dann 150€ pro Kind, also 1600 plus 2x Kindergeld = 2000€. Immernoch sehr wenig, bei Fixkosten von 1350€ jeden Monat...


Felica

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Wohngeld - gibt es auch unter bestimmten Umständen bei Eigentum Kindergeldzuschlag In allergrößten Notfall Hartz4, auch diese müssen unter bestimmten Umständen die Kreditraten übernehmen. Lass dich da beraten


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