Melissi308
Hallo, ich habe gerade eine Promotionstelle angetreten und bin prompt schwanger geworden. Wenn ich nur Teilzeit (30h arbeite reicht mir das Geld aber nicht). Ich hätte ein Angebot für einen Lehrauftrag mit weiteren 6 h pro Woche wo ich wesentlich mehr verdiene und bis zu 2500€ im Jahr steuerfrei). Kann ich hier die 6 Stunden zusätzlich arbeiten, weil ja steuerfrei oder darf ich insgesamt nicht über die 30h-Grenze kommen? Alles Liebe,
Hallo, Sie dürfen insgesamt nur 30 Std arbeiten. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Während der Schwangerschaft kannst du ja sowieso mehr als 30 Stunden arbeiten, oder meinst du die Elternzeit? Du musst auch keine Elternzeit nehmen, sondern kannst nach der Geburt ohne Elternzeit normal weiterarbeiten. LG luvi
Mitglied inaktiv
Verstehe die Frage nicht...vor der Elternzeit also während der Schwangerschaft kannst du soviel arbeiten wie du willst. Willst du Elterngeld wird jedes Einkommen angerechnet. Du musst doch keine Elternzeit nehmen
Melissi308
Hallo, natürlich meinte ich die Zeit danach...Seit wann bekommt man Elterngeld in der Schwangerschaft? :-D Meine Stelle ist nur befristet und daher muss ich sofort wieder arbeiten. Weiß eben nur nicht ob ich das Vollzeit schaffe. Andererseits reicht das Geld dann halt nicht. Daher also di e Frage zu Beginn. Habe mich aber mittlerweile bei der Elterngeldstelle beraten lassen. Elterngeld gibt es nur bei keiner Arbeit oder Teilzeitstelle bis 30h. Steuerfreie Tätigkeiten (wie z.B. Übungsleiter oder Lehrbeauftragte) dürfen bis zur Steuerfreigrenze der Tätigkeit nachgehen, ohne dass diese aufs Elterngeld berechnet wird. Die Gesamtstundenzahl von 30h/Woche darf aber nicht überschritten werden. Für mich heißt das konkret, dass das Geld so nicht reicht und ich sofort Vollzeitarbeiten muss weil Hausbesitzer mit monatl. Bankbelastung. Trotzdem danke für die gutgemeinten Anworten. Alles Liebe
drosera
Hi, Warum gehst du nicht auf Teilzeit mit 24h + 6h Lehrauftrag + Elterngeld Plus für die Monate 1-22? Weiter unten schrieb übrigens eine Ärztin, dass nach nach ihrem Wissenschaftsgesetz sich die Befristung ihrer Stelle durch Elternzeit verschiebe.
Melissi308
Hi, danke für den Tipp. Ich war leider bis Juni zu Hause ohne EK (meine Tochter wird erst im Dez. 2 Jahre)... Jetzt Trennung und Vollzeit-Job. Leider ist mein zu berechnendes Einkommen daher auf die Monate Juni bis November beschränkt und die Grenze zum Zuverdienst entprechend gering. Um Elterngeld Plus (wäre bei mir 550Euro) zu nutzen dürfte ich max. 750 Euro verdienen. Und wer kommt heute schon mit 1300 Euro durch. Ich hoffe jetzt einfach, dass mir mein Chef erlaubt ein Bett ins Büro zu stellen, dann kann ich arbeiten wenn Butzi schläft. LG
Mitglied inaktiv
Du weisst aber schon das dir auch Betreuungsunterhalt und Unterhalt für das Kind zustehen?
Melissi308
Hi, habe das gerade recherchiert. Betreuungsunterhalt gibt es nicht, weil mein Mann kein richtiges Einkommen hat. Könnte höchstens Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt holen...waere dann 150€ pro Kind, also 1600 plus 2x Kindergeld = 2000€. Immernoch sehr wenig, bei Fixkosten von 1350€ jeden Monat...
Felica
Wohngeld - gibt es auch unter bestimmten Umständen bei Eigentum Kindergeldzuschlag In allergrößten Notfall Hartz4, auch diese müssen unter bestimmten Umständen die Kreditraten übernehmen. Lass dich da beraten
Ähnliche Fragen
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?