Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: 30h Grenze überschreiten durch steuerfreien Zusatzjob (Lehrauftrag)

Frage: Elterngeld: 30h Grenze überschreiten durch steuerfreien Zusatzjob (Lehrauftrag)

Melissi308

Beitrag melden

Hallo, ich habe gerade eine Promotionstelle angetreten und bin prompt schwanger geworden. Wenn ich nur Teilzeit (30h arbeite reicht mir das Geld aber nicht). Ich hätte ein Angebot für einen Lehrauftrag mit weiteren 6 h pro Woche wo ich wesentlich mehr verdiene und bis zu 2500€ im Jahr steuerfrei). Kann ich hier die 6 Stunden zusätzlich arbeiten, weil ja steuerfrei oder darf ich insgesamt nicht über die 30h-Grenze kommen? Alles Liebe,


luvi

Beitrag melden

Hallo, Während der Schwangerschaft kannst du ja sowieso mehr als 30 Stunden arbeiten, oder meinst du die Elternzeit? Du musst auch keine Elternzeit nehmen, sondern kannst nach der Geburt ohne Elternzeit normal weiterarbeiten. LG luvi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe die Frage nicht...vor der Elternzeit also während der Schwangerschaft kannst du soviel arbeiten wie du willst. Willst du Elterngeld wird jedes Einkommen angerechnet. Du musst doch keine Elternzeit nehmen


Melissi308

Beitrag melden

Hallo, natürlich meinte ich die Zeit danach...Seit wann bekommt man Elterngeld in der Schwangerschaft? :-D Meine Stelle ist nur befristet und daher muss ich sofort wieder arbeiten. Weiß eben nur nicht ob ich das Vollzeit schaffe. Andererseits reicht das Geld dann halt nicht. Daher also di e Frage zu Beginn. Habe mich aber mittlerweile bei der Elterngeldstelle beraten lassen. Elterngeld gibt es nur bei keiner Arbeit oder Teilzeitstelle bis 30h. Steuerfreie Tätigkeiten (wie z.B. Übungsleiter oder Lehrbeauftragte) dürfen bis zur Steuerfreigrenze der Tätigkeit nachgehen, ohne dass diese aufs Elterngeld berechnet wird. Die Gesamtstundenzahl von 30h/Woche darf aber nicht überschritten werden. Für mich heißt das konkret, dass das Geld so nicht reicht und ich sofort Vollzeitarbeiten muss weil Hausbesitzer mit monatl. Bankbelastung. Trotzdem danke für die gutgemeinten Anworten. Alles Liebe


drosera

Beitrag melden

Hi, Warum gehst du nicht auf Teilzeit mit 24h + 6h Lehrauftrag + Elterngeld Plus für die Monate 1-22? Weiter unten schrieb übrigens eine Ärztin, dass nach nach ihrem Wissenschaftsgesetz sich die Befristung ihrer Stelle durch Elternzeit verschiebe.


Melissi308

Beitrag melden

Hi, danke für den Tipp. Ich war leider bis Juni zu Hause ohne EK (meine Tochter wird erst im Dez. 2 Jahre)... Jetzt Trennung und Vollzeit-Job. Leider ist mein zu berechnendes Einkommen daher auf die Monate Juni bis November beschränkt und die Grenze zum Zuverdienst entprechend gering. Um Elterngeld Plus (wäre bei mir 550Euro) zu nutzen dürfte ich max. 750 Euro verdienen. Und wer kommt heute schon mit 1300 Euro durch. Ich hoffe jetzt einfach, dass mir mein Chef erlaubt ein Bett ins Büro zu stellen, dann kann ich arbeiten wenn Butzi schläft. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du weisst aber schon das dir auch Betreuungsunterhalt und Unterhalt für das Kind zustehen?


Melissi308

Beitrag melden

Hi, habe das gerade recherchiert. Betreuungsunterhalt gibt es nicht, weil mein Mann kein richtiges Einkommen hat. Könnte höchstens Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt holen...waere dann 150€ pro Kind, also 1600 plus 2x Kindergeld = 2000€. Immernoch sehr wenig, bei Fixkosten von 1350€ jeden Monat...


Felica

Beitrag melden

Wohngeld - gibt es auch unter bestimmten Umständen bei Eigentum Kindergeldzuschlag In allergrößten Notfall Hartz4, auch diese müssen unter bestimmten Umständen die Kreditraten übernehmen. Lass dich da beraten


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...