firefly1.0
Hallo, ich lebe seit 10 Jahren vom KV getrennt. Wegen seines Drogenkonsums habe ich mich von ihm trennen müssen und bin 120km in meine Heimat zurück gezogen. Das Gericht hat uns die gemeinsame Sorge zugesprochen und ich habe die AB. Es wurde geregelt, dass unser Kind alle 14 Tage den Vater seheh kann. Da wir beide keinen FS hatten, sollten wir uns in der Mitte treffen. Die ersten drei Kontakte waren begleitende Besuche. Nach einem 3/4 Jahr hatte er wieder den FS und wollte ihn nur noch alle 8 Wochen holen.Wir haben ausgemacht uns am nächsten Bahnhof ca 15km von uns zu treffen (meine Eltern haben uns meistens gefahren oder mit dem Bus mit ca.3 Std. Wartezeit am Wochenende). Das ging die ganze Zeit gut bis uns mein Freund / heute Mann gefahren hat. Das wollte er nicht und hat voll den Aufstand gemacht. "Sowas macht man nicht. Den Neuen mitnehmen." Gut dann sollte der KV das Kind eben 15km entfernt, direkt bei uns abholen und hinbringen. Geht ja auch viel schneller als das wir ewig mit dem Bus fahren müssen. Das klappt auch soweit ganz gut nur wenn ich nicht nach seiner Pfeife tanze, droht er mir, mich gerichtl. dazu zwigen zu lassen ihm entgegen zu kommen. Kann er mich dazu zwingen lassen? Die Umstände haben sich doch geändert. Er hat einen Führerschein und ich nicht. Mein Mann hat ihm sogar angeboten das KInd 1x im Monat zu ihm zu fahren. Aber er hasst meinen Mann richtig und hat ihn nur beleidigt. Zu einer Einigung kam es nie. Es hätte so einfach sein können. Danke für die Antwort!
Hallo, gibt es einen Titel? Steht da was drin wegen holen und bringen? Grds muss er sich darum kümmern - es kann nur etwas anderes gelten, weil Sie weggezogen sind. Liebe Grüße NB
firefly1.0
Danke für Ihre Zeit! Es gab damals eine Elternvereinbarung.Umgang alle 14 Tage und wir treffen uns in der Mitte. Nach einem 3/4 Jahr hat er die Vereinbarung sozusagen gekippt und seit 2015 holt er unser Kind zu Hause.
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