Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gilt der Bindungszeitraum der Elternzeit pro Kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gilt der Bindungszeitraum der Elternzeit pro Kind?

Jungsmama1988

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Liebe Frau Bader, mein 2. Kind wurde am 30.06.2021 geboren. Daraufhin habe ich vom 30.06.2021 bis 29.10.222 Elternzeit eingereicht. Da ich erneut schwanger wurde, habe ich diese Elternzeit vorzeitig zum 4.6.2022 beendet und befand mich ab dem 5.6.2022 wieder im Mutterschutz. Unser 3. Kind wurde dann am 24.06.2022 geboren und ich habe eine Elternzeit vom 24.06.2022 bis 23.10.2023 beantragt. Gern würde ich nun weiter in Elternzeit bleiben bis Ende Oktober 2024. Bei unserem 3. Kind befinde ich mich ja aber noch im Bindungszeitraum und bin auf die Zustimmung meines Arbeitgebers angewiesen. Daher meine Frage: Ist es möglich ab 24.10.2023 Elternzeit für unser 2. Kind zu anzumelden (also ohne Zustimmung des Arbeitgebers), da ich dort aus dem 2-Jahres-Bindungszeitraum raus bin oder gilt der Bindungszeitraum für die Geburt des letzten Kindes? Vielen Dank und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist möglich, Sie müssen aber den Namen des Kindes dazuschreiben, für das Sie EZ nehmen wollen. Liebe Grüße NB


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