Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, wir haben das Problem, daß die Einkommensgrenzen für EG für uns zu niedrig angesetzt sind, als daß ich EU nehmen könnte. Alleine für die Miete zahlen wir schon DM 2.200,- im Monat, da würde ja das ganze "erlaubte" Geld schon fast für draufgehen. Dabei wäre es an sich kein Problem. Mit den Gehalt meines Mannes liegen wir weit unter der Einkommensgrenze. Aber, wie gesagt, dann würde es nicht mal für die Miete reichen. Wenn ich wieder arbeiten gehe (auch Teilzeit), sind wir aber fix wieder drüber und haben gar keinen Anspruch auf EG. Daher meiner Frage: Wenn ich EU nehme und das Gehalt meines Mannes zum Leben nicht reicht, können wir noch andere staatliche Zuschüsse bekommen? Wie sieht es mit Wohngeld aus? Welche Voraussetzungen müssen für ergänzende Sozialhilfe da sein? Wird auf Eltern/andere Verwandte zurückgegriffen? Kann man uns zwingen, aus der teuren Wohnung auszuziehen (obwohl man hier in M kaum etwas billigeres findet)? Was ist mit der vermieteten Eigentumswohnung, die wir uns als Altersvorsorge gekauft haben? Die kostet uns derzeit nichts (Miete deckt Kredit ab). Kann man uns trotzdem zwingen, die zu verkaufen? Was gibt es sonst noch? Ich bin für Tips wirklich dankbar. Elisabeth. P.S.: Mein ET ist im Februar, deswegen falle ich unter das neue ErzGG. Aber die Einkommensgrenzen werden ja kaum angehoben :-(.
Liebe Elisabeth, nein, die Grenze ist nicht aufgehoben. Ich kann nicht pauschal sagen, ob noch weitere Ansprüche auf staatl. Zuschüsse bestehen, da ich die genauen Umstände nicht kenne. Da müssen Sie sich an das für Sie zuständige Sozialamt wenden. Da aber die Grenze im ersten halben Jahr bei Verheirateten bei 100.000 liegt und Sie sagen, Sie liegen drüber, bekommen Sie sicherlich keinerlei Zuschüsse. N. Bader
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