Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. jahr elternzeit zuschüsse?

Frage: 2. jahr elternzeit zuschüsse?

carravagio

Beitrag melden

mein lebenspartner und vater der kinder verdient 1350 euro netto. ich bin mit einer 4 monate alten und 2.5 jährigen tochter in elternzeit und beziehe elterngeld. nach meiner 1. tochter bin ich nach einem jahr wieder arbeiten gegangen. ich bin beamtin. gerne würde ich dieses mal 1.5 jahre zu hause bleiben. kann ich nach ende des elterngeldbezuges noch irgendwelche zuschüsse oder aufstockendes h4 beantragen? da ich lehrerin bin hab ich ein arbeitszimmer zu hause und von daher natürlich auch etwas mehr qm2. der lohn von meinem partner würde nicht ausreichen schon wegen der miete


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, schwierig - die Größe der Wohnung spielt eine Rolle. Seriös kann Ihnen das nur Ihr Sachberabeiter beantworten. Liebe Grüße NB


Colien07022004

Beitrag melden

Schwierige Situation. Zuerst prüft das Amt, ob der Kindesvater den Unterhalt stemmen kann, da spielt eine große Wohnung gar keine Rolle. Es ist sozusagen Luxus und wird nicht berücksichtigt. Dazu kommt, dass dann eure Situation "selbst verschuldet" ist und du dich ja freiwillig in eine finanzielle Notlage begibst. Ergo kann das Amt von dir verlangen, arbeiten zu gehen. Es ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Ich denke aber, dass es Probleme geben wird, da du einen Arbeitsplatz hast und deine EZ nach einem Jahr beendet ist. Lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Zu große Wohnung könnte ein Problem werden beim Hartz4, Man wird euch da aber eine Übergangsfrist geben von bis zu 6 Monaten. In dieser könnt ihr schauen ob ihr eine neue Wohnung bekommt oder euch entscheidet die jetzige zu behalten. Dann wird aber vom Amt nur die Kosten genommen welche angemessen sind. wenn das nicht langt, dann müsst ihr die Kosten selbst stemmen. Betrifft nicht nur Miete sondern auch Nebenkosten, Aufschluss was angemessen ist solltest Du auch beim Mietspiegel bekommen. IMO sind für 3 Personen bis zu 78 m² ok. Ansonsten, Du schreibst nicht wie lange Du Elternzeit gemeldet hast. Sind es die 1,5 Jahre? Dann wären es ja eh nur 6 Monate wo es knapp werden könnte. Elternzeit vorzeitig beenden musst Du sicherlich nicht. Dein Mann arbeitet ja, es ginge ja nur um unterstützendes Hartz4. Wenn ihr nicht sogar mit erhöhtem Kindergeld und Wohngeld auskommt. Das würde ich prüfen lassen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo zusammen, Wie bei vielen Eltern gestaltet sich die Kitasuche leider sehr schwierig. Einen funken Hoffnung gibt es dennoch, denn ggf. haben wir einen Kitaplatz für August. Unser Sohn wird im März ein Jahr alt. Plan war ihn schon im April in die Kita zu bekommen, was aber momentan nicht möglich ist. Unsere Elternzeit endet ebenfalls im Mai. ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...