Aria3131
Guten Tag Frau Bader, der Vater meiner Kinder zahlt laut Titel 100% der Düsseldorfer Tabelle. Leider weigert sich die Beistandschaft den genauen Unterhalt zu berechnen, da der Vater Selbständig ist und das bei Selbständigen ja so kompliziert sei. Naja nun werden der Vater und ich das gemeinsame Haus verkaufen und daraus wird der Vater wohl Gewinn von ca. 150.000€ haben. Die Frage ist nun, ob dieses Geld dann auch zum Einkommen zählt und somit beim Unterhalt dazugerechnet wird oder ob dieses Geld nicht zum Einkommen zählt? Der Vater baut gerade ein neues Haus, ich weiß nicht ob er das dann damit anzahlt oder wie er es macht. Freundliche Grüße
Hallo, ich würde einen RA beauftragen. Den Gewinn kann man unproblematisch berechnen. Wenn das Geld auf dem Konto liegt u man keine Zinsen bekommt, ist es unrelevant. Wenn er ein neues Haus kauft , spielt es eine Rolle, denn der sogenannte Wohnwert erhöht das Einkommen und damit den Unterhalt. Liebe Grüße NB
cube
Wieso ist das angeblich so schwierig bei Selbstständigen? Wir sind es auch und am Jahresende muss dennoch eine Bilanz etc gemacht werden. Was da am Ende raus kam als "Verdienst" mussten wir zB bei der Stadt einreichen, damit der KiGa-Beitrag entsprechend berechnet werden kann. Natürlich ist es einfacher, sich "arm" zu rechnen ohne Verdienstbescheinigung am Monatsende - aber nur, weil man selbstständig ist, ist es nicht so irre unmöglich, einen Verdienst zu ermitteln. Das Finanzamt sagt ja zu Selbstständigen auch nicht "ach nee, das ist so kompliziert - ihre Steuern berechnen wir auch nur so ungefähr" ;-)
Aria3131
Mir brauchst du das nicht sagen. Ich kenne die Zahlen sehr gut, da wir die Firma zusammen hatten. Es ist aber mittlerweile schon das zweite Jugendamt, dem es zu viel Aufwand ist!
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