aga1314
Hallo :) Bin 38 und doch noch schwanger geworden,total glücklich aber hab ein grosees Problem.Bin selbständige Kosmetikerin,Fusspflegerin und Masseurin Ich weiss wenn ich nicht mehr arbeite bekomme ich kein Geld aber wollte fragen was ist mit Sonderechte Gewerbemietvertrag vorzeitig zu kündigen Hab durch äterische öle,lange stehen,nagelpilz,dämpfe Berufsverbot aber kurz bevor habe ich erfahren hat sich mein Vertrag mit gewerbemiete verlängert und muss bis 2018 september noch zahlen die Miete aber im Mai ET Gibst nicht irgendwie rechte das ich raus von Vertrag gehe,bin alleine hier am arbeiten:/
Hallo, ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung kann ich nicht erkennen.Aber Sie können es ja versuchen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Als Kosmetikerin und Masseurin kannst du doch mindestens zum Teil noch weiter arbeiten, auch als Fußpflegerin zum Teil. Das Beschäftigungsverbot bekommst du nicht, da du selbstständig bist und nicht unter das MuSchG fällst. Und du hast auch keine Mutterschutzfrist. Du entscheidest ganz alleine wie lange du welche Tätigkeiten ausübst. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht für Gewerberäume, wenn die Voraussetzungen nach § 313 BGB vorliegen: "Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann." Das könnte man hier anwenden. Am besten du befragst deinen Anwalt und einigst dich mit dem Vermieter auf eine vorzeitige Kündigung.
Lina_100
Nein Uriah, kann man nicht. Eine Schwangerschaft – zumindest eine die nicht vom Vertragspartner mit verursacht worden ist – stellt keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage dar. Das fällt unter allgemeines Lebensrisiko für das der Vertragspartner nun wirklich nichts kann.
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