Sandra H.
Hallo Frau Bader, ich hoffe ich bin hier richtig. Mein Mann und ich planen gerade Baby Nr 2. Bei unserer Tochter haben wir uns leider zu wenig mit Elternzeit für den Papa beschäftigt. Bei Nr 2 würde mein Mann gerne 2 Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen. Ich würde Elterngeld plus beantragen und auch in Elternzeit gehen. Es gestaltet sich nur etwas schwierig, da mein Mann in Österreich arbeitet. Wir leben in Deutschland nahe der Grenze und sind auch beide hier gemeldet. Er pendelt quasi täglich die 20 Kilometer über die Grenze. Hat er einen Anspruch auf Elternzeit bzw. Elterngeld und wo muss man das dann beantragen? Er bezahlt in D Steuern und Sozialabgaben in Ö.
Hallo, 1. EG: Vorrangig sind Leistungen aus Österreich, die EG-Stelle prüft dies und bewilligt bestenfalls Differenzbeträge. 2 EZ: EZ wird beim AG beantragt, es gilt hier österreichisches Recht (das ich nicht kenne). Liebe Grüße NB
theresa6895
Hallo Sandra, mein Freund und ich sind inzwischen in der selben Situation, was kam denn bei euch damals raus ?
Viele Liebe Grüße, Theresa
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein Mann hatte im September letzten Jahres einen Unfall und war bis Mitte April krankgeschrieben. Im Moment ist er in der Wiedereingliederungsphase bis 14.6. Parallel dazu ist ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit (50 %) gestellt. Wir hatten uns das dann so vorgestellt, dass er dann 50 % arbeitet und 50 % Rente bekommt (evtl. ...
Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit in Elternzeit (Beginn 2. Jahr)und arbeite Teilzeit. Mein Mann hatte kurz vor Geburt unseres Sohnes (jetzt 13 Monate) einen Unfall und ist seitdem krankgeschrieben (mit kurzeitigen 4-monatigen Arbeitsversuch und dann erneute OP). Der Arbeitgeber (große Firma, weltweit 30000 Mitarbeiter; an seinem Standort ...
Hallo und guten Tag, nun ist es amtlich, durch die Insolvenz meiner Firma werde ich mich Geburt meines Dritten Kindes, weder in Elternzeit noch in Mutterschutz können, bin dann erwerbslose Hausfrau ;-) Schönes Wort... Nun meinte mein Mann, er könnte doch zu meiner Unterstützung nach der Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen! Ich surfe seit Ta ...
Hallo Fr. Bader, der Geburtstermin von unserem 2. Kind ist im Juni. Mein Mann möchte gerne 1 Monat Elternzeit nach der Geburt (im Juli) nehmen und den 2. Monat 1 Jahr später. Ist das gesetzlich möglich die Elternzeit so zu trennen oder müssen die 2 Monate hintereinander genommen werden? Vielen Dank im Voraus. Enidan
Hallo, die Geburt unseres zweiten Kindes steht kurz bevor. Wir sind uns noch unschlüssig, ob und wann mein Mann die Elternzeit-Partnermonate (einen oder zwei Monate) nehmen möchte (zusätzlich zu mir, ich nehme zwei Jahre Elternzeit). Meine Fragen: Kann man sich das im Elterngeldantrag offen halten? Und sich später entscheiden? Wie würden sich se ...
Hallo, mein Mann möchte nach mir (ich bin bis September voll zuhause, danach Arbeite ich Teilzeit) ebenfalls in Elternzeit gehen und zwar von Mitte September bis Mitte Januar, also 4Monate. Nun behauptet sein Arbeitgeber, dass er nur 2 Monate gehen kann. Ich behaupte, dass das nicht stimmt, ihm stehen ebenfalls 3Jahre zu, wie mir.Ich vermute, das ...
Hallo Frau Bader, ich habe mal ein Frage zum Anspruch des Arbeitsplatzes nach der Elternzeit von meinem Mann. Er ist Berufskraftfahrer. Das Elternzeit nehmen darf , weiß er und auch der Chef. Das wäre auch kein Problem, aber nach dieser Zeit bekommt er seinen " Arbeitsplatz" nicht zurück. Es ist so, dass er laut Arbeitsvertrag als Kraftfahrer ...
Sehr geehrte Frau Bader, hallo an Alle, ich hoffe, dass man mir weiterhelfen kann - es geht um den Elterngeldbezug für Ehemänner. Unser Sohn ist nun 5 Wochen alt (geb. am 29.09.13). Mein Mann ist Angestellter über eine Zeitarbeitsfirma und die momentane Auftragslage ist nicht die Beste. Seit Montag letzter Woche sitzt er nun auf Abruf und w ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft