Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mir ist vor kurzem zu ohren gekommen, dass man während des erziehungsurlaubes bei der gesetzl. KV beitragsfrei weiterversicht wird. wie ist das nun wenn ich aufgrund meines kindes urlaubssemester einlege ? gilt das auch als "erziehungsurlaub" und würde für mich das nicht auch eine beitragsfreie weiterversicherung bedeuten ? vielen dank im vorraus. ~ Rosaly
Liebe Rosaly, Anspruch auf Erziehungsurlaub hat nur, wer in einem Arbeitnehmerverhältnis steht. Dazu gehören auch Studenten, die einen Vertrag als Wiss.Ass. haben (§ 57 c Abs. 6 Hochschulrahmengesetz). Pflichtversicherte Studenten haben während der Zeit, wo sie Erziehungsgeld erhalten (falls Sie das tun) Beiträge an KK zu entrichten, wenn sie immatrikuliert bleiben. Falls Sie Bafög bekommen, wird das B. höchstens drei Monate weiter bezahlt, wenn Sie sich nicht haben beurlauben lassen. N. Bader
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Hallo Frau Bader, ich bin derzeit privat versichert, was natürlich bedeutet, daß ich während des Erziehungsurlaubs die Beiträge für mich und das Kind selbst tragen muß. Nun meine Frage: ich möchte nach einem bzw. 1 1/2 Jahren wieder 19 Stunden arbeiten gehen. Bin ich dann automatisch sofort ab dem 1. Arbeitsmonat pflichtversichert, kann ich also z ...
Guten Morgen, ich habe mein Geburtsvorbereitungskurs bei einer Gesundheitsberaterin belegt, die keine Hebamme ist, die jedoch die Kurse anbietet. Die Rechnung habe ich meiner Krankasse (gesetzl. versichert) eingereicht. Vorher habe ich gefragt, ob alle Kurse bezahlt werden-egal welchen ich mir aussuche...und ja, es wird immer ein Kurs bezahlt. ...
Guten Abend Frau Bader, Ich bin seit 1996 durchgehend bei meiner KV gesetzlich versichert. Unser 1. Kind wurde im Mai 2003 geboren, das zweite im Oktober 2004. Mit Zustimmung meines Arbeitgebers konnte ich 12 Monate Elternzeit des ersten Kindes direkt im Anschluß an die dreijährige Elternzeit des zweiten Kindes nehmen. Somit endet lt. meines AG ...
Liebe Frau Bader, Mir ist bekannt, daß die ARGE bei Hartz 4 den Basistarif der privaten KV übernimmt. Könnte ich auch bei Hartz 4 in die gesetzliche KV wechseln? (Hausfrau und 3 Kinder). Vielen Dank, Gruß Jean
Wir waren von 2002 bis Juli 2007 im Ausland, nach unserer Rückkehr habe ich wieder in Deutschland meine Arbeit aufgenommen. Meine 2. Kinder sind bei meiner gesetzl. KV mitversichert, mein Mann ist privat versichert. Er lag zu dem Zeitpunkt unter dem Satz. Nach 3 Jahren mussten wir wieder alles bei der Krankenkasse nachreichen, die letzten 3. Gehalt ...
Hallo, ich bin privat versichert und frage mich, wenn mit der Vollzeitjob zu viel wird, ob ich auch mitten in der SChwangerschaft die Stunden reduzieren kann und somit unter die Beitragsbemessungsgrenze komme. Könnte ich dann gesetzlich versichert werden? Oder muß ich dann noch privat versichert bleiben? Freue mich auf Ihre Antwort! Mit fr ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert und zur Zeit in der Elternzeit. Da ich kein Einkommen habe, wird das Einkommen meines Ehemannes zur Berechnung des KV Beitrags durch meine Krankenkasse berücksichtigt (er ist privatversichert). Ich würde gerne noch 2 Jahre in der Elternzeit bleiben und ggf. w ...
Hallo, irgendwie ist die Frage, die ich gestern schon formuliert habe in der Versenkung verschwunden oder ich hab was falsch gemacht. Daher nochmal: Ich befinde mich in der Elternzeit (Ende 7.11.2016) und arbeite in Elternzeit TZ. Mein normaler unbefristeter Vollezitvertrag ruht während der Elternzeit. Erneute Schwangerschaft mit ET 11.3.2016. ...
Guten Tag Frau Bader, meine Frage ist, wie sich die gesetzlichen Abzüge bei der Berechnung des AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ermitteln - bei privater Krankenversicherung. Werden hier nur RV und AV berücksicht - oder auch mein Beitrag zur PKV? (der ja ohnehin bereits abzogen wird, und damit eine Doppelbelastung entsteht) Oder wird gar ein ...
Bei 6 Std Arbeitszeit an einem Tag ist ja keine Pause gesetzlich vorgeschrieben. Können Sie mir bitte sagen, ob meine folgenden Annahmen stimmen (Einverständnis des Arbeitgebers natürlich vorausgesetzt): - Man darf Pausen einlegen - auch mehrere kürzere, so oft und viel man will. (Ein gesetzliches Anrecht hat man aber nicht richtig?) -Wenn man ...