Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ab wann gesetzl. KV

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ab wann gesetzl. KV

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Hallo Frau Bader, ich bin derzeit privat versichert, was natürlich bedeutet, daß ich während des Erziehungsurlaubs die Beiträge für mich und das Kind selbst tragen muß. Nun meine Frage: ich möchte nach einem bzw. 1 1/2 Jahren wieder 19 Stunden arbeiten gehen. Bin ich dann automatisch sofort ab dem 1. Arbeitsmonat pflichtversichert, kann ich also zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln; oder muß ich eine bestimmte Zeit warten? Vielen Dank für Ihre Antwort. BrigitteF


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Brigitte, ich betone ja immer wieder, daß ich mich auf dem Gebiet KK nicht bestens auskenne (gehört nicht zum Thema Familienrecht etc.), deshalb kann ich hier keine ganz sichere Antwort geben. Ich denke aber, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.Grundsätzlich wären Sie ja, wenn Sie während Ihrer Tätigkeit vor dem EU gesetzl. versichert waren, beitragsfrei im EU versichert. Wenn Sie mir aber sagen, daß Sie privat versichert sind, stellt sich die Frage, ob Sie das schon VOR dem EU waren (ansonsten hätten Sie im EU Geld verschenkt), oder nicht. Wenn Sie vorher auch schon privat versichert waren, müßte man wissen, warum. Vielleicht liegen Sie über der Bemessungsgrenze? Auf jeden Fall sind Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, für die Teilzeit versicherungs- und beitragspflichtig. Dann siind Sie auch gesetzl. Krankenversichert. Was mit der privaten KK ist, kann ich, wie gesagt, ohne nähere Kenntnis nicht sagen. Gruß, NB


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