V.B..
Hallo Zusammen, ich habe eine Frage bezüglich des Anspruchs auf den sog. Geschwisterbonus beim Elterngeld. Mein Freund (wir sind also nicht verheiratet, leben aber im selben Haushalt) hat bereits zwei Kinder, 4 und 7. Nun bin ich schwanger und beginne, mich mit dem Thema Elterngeld auseinander zu setzten. Ich weiß, dass nach §1 Abs. 3 S. 2 BeeG auch Kinder des Lebenspartners, die man im eigenen Haushalt aufgenommen hat, dazu führen, dass ich einen Anspruch auf den Geschwisterbonus zusätzlich zum Elterngeld habe, obwohl die beiden Kinder meines Freundes nicht meine eigenen sind. Nun aber mein Problem: Die beiden Kinder meines Freundes leben immer abwechselnd genau eine Woche bei meinem Freund und mir und eine Woche bei der Mutter, keiner der Elternteile betreut die Kinder also überwiegend. Auch das Sorgerecht haben natürlich sowohl mein Freund als auch seine Ex-Frau (sind bereits geschieden). Habe ich in diesem Fall dennoch Anspruch auf den Geschwisterbonus für mein Kind? Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten! Beste Grüße V.B.
Hallo, es müsste doch ein Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 6 da sein. Da beides nicht zutrifft ist es doch eh unrelevant Liebe Grüße NB
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