Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gerne an alle: welcher Job zählt nun antrag Elterngeld?

Frage: Gerne an alle: welcher Job zählt nun antrag Elterngeld?

Murmel2017

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Hallo Frau bader und alle anderen die Ahnung haben. Ich habe hier schon mal Hilfe erfahren und hoffe ich bin jetzt wieder richtig hier. Es geht darum dass ich seit April 2015 in elternzeit bin und im letzten Jahr einen nebenjob auf 80 std im Monat ausgeübt habe. Nun möchte ich den Antrag auf Elterngeld ausfüllen und weiß einfach nicht welche Tätigkeit bzw AG ich nun angeben muss? Meinen Haupt AG von dem ich ab Juni 2017 mutterschaftsgeld erhalte da ich die elternzeit vorzeitig beende für den mutterschutz --> oder der AG meiner nebentätigkeit von dem ich ja nun die letzten 12 Monate mein Gehalt bekam? Ich bin total verwirrt... Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich darstellen und hoffe auf Hilfe :-D 1000 dank vorab schon mal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für das Elterngeld sind die Einkünfte der letzten zwölf Monate vor der Geburt relevant. Sie können den alten Arbeitgeber angeben, dieser ist jedoch rechnerisch nicht wichtig, da sie ja von ihm keine Leistung bekommen haben. Wichtig ist der Teilzeit-Arbeitgeber. Von dem brauchen Sie auch die Bescheinigung bezüglich des Lohnes. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen, was in den Antrag eingetragen werden soll.


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