Hallo Frau Bader,
Es kam bei uns zu einer Vaterschaftsfeststellungsklage, da der KV die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen wollte.
Der angeordnete Vaterschaftstest vom Gericht bewies nun auch die Vaterschaft.
Im Beschluss steht, Kindesmutter & festgestellter Vater müssen sich die Kosten teilen.
Wie kann das sein? Dafür habe ich kein Verständnis, KV hat sich queer gestellt & nun bleibe ich mit auf den Kosten sitzen? Ist das wirklich unser Rechtssystem..
von
Deborah
am 03.04.2022, 00:03
Antwort auf:
Gerichtskosten Vaterschaftsfeststellungsklage
Hallo,
das Gericht kann dies entscheiden (Ermessensspielraum). Haben Sie einen Anwalt? Der kann doch Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2022
Antwort auf:
Gerichtskosten Vaterschaftsfeststellungsklage
Hallo,
hast Du Dich denn nicht vorher darüber informiert? Das Aufteilen der Kosten zwischen den beiden Parteien ist üblich.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 03.04.2022, 07:51
Antwort auf:
Gerichtskosten Vaterschaftsfeststellungsklage
Man hat mir immer erzählt, dass der, der als Vater festgestellt wurde, auch die Kosten für das ganze übernehmen muss. Ist theoretisch eigentlich auch nachvollziehbar, wenn der KV sich vorher gegen alles geweigert hat. Bin den Schritt nun auch nicht freiwillig gegangen, es hätte ja anders gehen können..
von
Deborah
am 03.04.2022, 14:07
Antwort auf:
Gerichtskosten Vaterschaftsfeststellungsklage
Es gibt aktuell keine klaren Kostenregelungen, da es in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren keinen Sieger*in bzw. Besiegten gibt.
Das Gericht hat in einem solchen Verfahren gemäß § 81 FamFG einen großen Ermessensspielraum.
Gerichtskosten sind zudem die Kosten, die gezahlt werden müssen, damit eine Klage überhaupt erst zugestellt wird, also die, die fällig werden, kurz nachdem eine Klage/Antrag eingereicht wurde.
Du meinst die Verfahrenskosten?
von
Berlin!
am 03.04.2022, 17:13