Hexe2610
Unsere tochter ist jetzt schon 5 jahre alt und auf einmal will der leibliche vater auf die geburtsurkunde stehen und auch das gemeinsame sorgerecht haben. Mein nochehemann und ich wollen uns aber nicht scheiden lassen, da wir noch 3 gemeinsame kinder haben und eigentlich keinen grund dafür haben diese einzureichem weil wir uns einig sind... kann det erzeuger das so einfach und worauf muss ich mich bzw einstellen und was kommt auf uns zu und kann er das so einfach.
Hallo, 1. Grds regelt dies § 1599 BGB. Man kann es gerichtlich anfechten - aber es wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam. 2. 5 Jahre alt? Alle wussten es und keiner hat was getan? Die Anfechtungsfrist ab Kenntnis beträgt 2 Jahre, § 1600b BGB. Der leibliche Vater hat also schlechte Karten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das würde aber auch bedeuten, dass der rechtliche Vater, also der Noch-Ehemann, Unterhalt zahlen muss als wäre es tatsächlich sein leibliches Kind. Und das so lange, bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Ebenso ist das Kind erbberechtigt ihm gegenüber.
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Ja das wussten wir alle, aber jetzt aufeinmal will der erzeuger auf die geburtsurkunde und alle anderen rechte. Kann er das so einfach, auch wenn mein nochehemann und ich das nicht so möchten. Und ja er zahlt auch den unterhalt und das freiwillig...
Nein ist ja auch in ordnung, bloss die ganzen 5 jahre hat er keine aussage darüber getroffen und jetzt aufeinmal will er das so machen, das ist das was mich so verwundert.
Wie viele Gerichtstermine gibt es denn?
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