Frage: Re: Vaterschaftsfeststellungsklage

Unsere tochter ist jetzt schon 5 jahre alt und auf einmal will der leibliche vater auf die geburtsurkunde stehen und auch das gemeinsame sorgerecht haben. Mein nochehemann und ich wollen uns aber nicht scheiden lassen, da wir noch 3 gemeinsame kinder haben und eigentlich keinen grund dafür haben diese einzureichem weil wir uns einig sind... kann det erzeuger das so einfach und worauf muss ich mich bzw einstellen und was kommt auf uns zu und kann er das so einfach.

von Hexe2610 am 28.09.2018, 06:27



Antwort auf: Re: Vaterschaftsfeststellungsklage

Hallo, 1. Grds regelt dies § 1599 BGB. Man kann es gerichtlich anfechten - aber es wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam. 2. 5 Jahre alt? Alle wussten es und keiner hat was getan? Die Anfechtungsfrist ab Kenntnis beträgt 2 Jahre, § 1600b BGB. Der leibliche Vater hat also schlechte Karten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2018



Antwort auf: Re: Vaterschaftsfeststellungsklage

Das würde aber auch bedeuten, dass der rechtliche Vater, also der Noch-Ehemann, Unterhalt zahlen muss als wäre es tatsächlich sein leibliches Kind. Und das so lange, bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Ebenso ist das Kind erbberechtigt ihm gegenüber.

Mitglied inaktiv - 28.09.2018, 12:46



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