Tinci29
Hallo, So jetzt steht der erste Gerichtstermin bzgl. der Vaterschaftsfeststellungsklage durch die Beistandschaft an. Ein Test ist bisher nicht erfolgt, daher frage ich mich, was bei diesem Termin besprochen wird. Hat da jmd Erfahrungen dazu? Kann man beantragen, dass in dem Verfahren auch gleich ein Unterhaltstitel ausgestellt wird, wenn man schon mal vor Gericht ist? Glaube nicht, dass der KV den beim JA dann freiwillig unterschreibt, somit müsste ich ja dann nochmal vor Gericht.. Ich möchte auch gern eine Vertrauensperson als seelischen Beistand mitnehmen, darf diese dann da mit rein oder muss sie draußen warten? Kenn mich da gar nicht aus, war noch nie vor Gericht... LG Tinci
Hallo, 1. Jede Sache muss für sich behandelt werden 2. Der richter fragt, ob die Vaterschaft unstreitig ist (er also zustimmt), ansonsten wird ein Test angeordnet Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn er da nicht anerkennt, dann wird ein Test angeordnet und das war es vorerst. Titel gibt es nur wenn man seine Finanzen kennt. Aber nach der Anerkennung kann die Beistandschaft dann weitermachen. Man darf keinen mitnehmen. Familiensachen sind nicht öffentlich.
Tinci29
Danke @ Sternschnuppe :-)
Tinci29
Vielen Dank Frau Bader :-)
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