Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gelder im 2. Jahr Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gelder im 2. Jahr Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Ich habe in 3 Monaten meine beantragte Elternzeit von einem Jahr beendet, und nun überlegt mein Freund für das nächste Jahr in Vaterschaftsurlaub zu gehen. Diese Überlegung hängt aber stark vom finanziellen ab. Also wollen wir wissen, ob meinem Freund (der in einem festem Arbeitsverhältnis steht) noch irgendwelche Gelder zustehen, abgesehen von den 2 extra Monaten Elterngeld. Würde mich über eine schnelle und genaue Antwort freuen MfG Angela Schuler


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das EG bekommt er nur, wenn er die EZ bis zum 14. Lebensmonat des Kindes nimmt. Ansonsten KG. ARGE wird hier nichts unterstützen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Nein, eigentlich nicht. Das Elterngeld gibt es bis zum max 14. Lebensmonat. Danach gibt es Landeserziehungsgeld in den Bundesländern Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Thürigen (zwischen 150 und 300 Euro). Gruß Sabine


Mami180908

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Wir wohnen in BaWü und ich glaube nicht dass es bei uns Landeserziehungsgeld gibt :-/ Aber davon abgesehen würde das ja dann vom Einkommen und Vermögen abhängen. Elterngeld gibt es ja wie schon erwähnt nur bis zum 14. LM wenn beide innerhalb dieses Zeitraumes EZ nehmen. Sonst nur 12 M. LG Yvonne


Mitglied inaktiv

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Und vom Arbeitsamt? Auch nix, da er ja eine Anstellung hat, richtig?


safrarja

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Nein da gibt es auch nix ,denn dafür müßte er arbeitssuchend sein ! lg


SumSum076

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http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/landeserz iehungsgeld.xml?ceid=100385


Mitglied inaktiv

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Ihr könnt noch Wohngeld beantragen. Musst mal bei googel suchen, du weißt ja wie hoch euer Einkommen ist. Das steht jedem zu und hängt vom Einkommen und der Miete ab. Gruß


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