Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geldanlage auf Namen des Kindes inkl. Verwendungsbestimmung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geldanlage auf Namen des Kindes inkl. Verwendungsbestimmung

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Hallo, inwieweit ist es möglich auf Namen der Kinder (wegen der Zinsertragssteuer) Geld anzulegen und gleichzeitig aber zu verhindern, daß die Kinder so bald sie 18 sind, das Geld für Schwachsinn ausgeben (Motorrad, Urlaub,...) anstatt für die Finanzierung der Ausbildung? Bin ich trotzdem während der Ausbildungszeit meiner volljährigen Kinder unterhaltspflichtig, auch wenn ich schon entsprechend vorgesorgt habe? Danke Karin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich bin kein Steuerberater, aber Kinder zahlen die Steuer doch auch! Im Zweifel sind Sie unterhaltspflichtig. Gruß, NB


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