Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geld einklagen nach Scheidung?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geld einklagen nach Scheidung?

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Hallo Frau Bader, mich würde die Rechtslage bei folgendem Fall sehr interessien: Eine Frau hat vor der Ehe ein Sparbuch auf dem zu DM-Zeiten etwa 3000DM drauf war. Sie heiratet und lässt dieses ersparte in die Instandhaltung und renovierung des Elternhauses ihres Ehegatten einfließen. Das Elternhaus gehörte den Eltern des Ehegatten, Ehefrau und Ehemann bewohnten lediglich die oberen Räume des Hauses. Jetzt nimmt die Frau mit ihrem Mann und den Eltern des Mannes als Bürge ein Darlehenskredit auf um weitere Umbau und Renovierungsmaßnahmen am Haus der Eltern vor zu nehmen. Die Ehe scheitert einige Jahre später, sie wird geschieden. Der Darlehensvertrag besteht noch, die Parteien einigen sich ausser gerichtlich darauf das der Exehemann das Darlehen alleine zurückführt. Dieser gerät in eine finanzielle Notlage, durch diese es ihm nicht möglich ist die Raten pünktlich zu bedienen. Hier wird dann die Exehefrau ebenfalls angemahnt, da sie aus dem Vertrag seitens der Darlehensgebers nicht entlassen wird. Die Exehefrau würde nun verlangen, von den Eltern des Exgatten, dass sie die volle offen stehende Summe an die Darlehensbank zurückzahlen und/oder eine Verzichtserklärung unterschreiben die sie aus dem Vertrag entlassen soll. Diese würde dann vom Anwalt der Exfrau gefordert, zudem würde erwartet werden, sollte die ganze offene Summe nicht gezahlt werden, dass alles Geld das die Exfrau mit in den Umbau und Renovierung des Elternhauses ihres damaligen Mannes inverstiert hat, zurück gezahlt werde von den Eltern. Könnte in diesem Fall, die Exehefrau tatsächlich solche Ansprüche geltend machen, also das Geld vom Sparbuch und das Geld das geerbt wurde (zu Ehezeiten!) zurück verlangen und vor Gericht tatsächlich Recht bekommen? Gerade deshalb weil zu belegen wäre, dass die Eltern des Exmannes sehr großen Nutzen durch die renovierung/umbau getragen haben? Und weil sich an eine Vereinbarung, nämlich das Haus an die Eheleute nach Umbau zu überschreiben, nicht gehalten wurde? Mir kommt das ganze etwas skurril vor. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei der Aufklärung behilflich sein könnten. Liebe Grüße Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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