fusselmami
Hallo Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch bis zum 25.März 2016 in Elternzeit. WIr denken nun über ein drittes Kind nach. Meine Frage ist, was passiert wenn der Geburtstermin nach dem 25. März 2016 liegt, die Schwangerschaft aber noch während der Elternezeit eingetreten ist. Die beiden letzten Sachwangerschaften waren Risikoschwangerschaften und endeten mit Notkaiserschnitt und sekundärem Kaiserschnitt. Beim letzten Mal hätte mein Gyn mir bereits ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wenn ich nicht sowieso noch in Elternzeit gewesen wäre. Daher gehe ich davon aus, das dies auch beim nächsten Mal wieder Eintritt, da ich auch in der Pflege tätig bin. Bekomme ich dann regulär Gehalt bis zum Mutterschutz oder wie lüft das? Vielen Dank
Hallo, ab dem ersten regulären Arbeitstag können Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen, in der Elternzeit jedoch nicht. Liebe Grüße, NB
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