Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsfortzahlung bei € 400,-- Job bei Kur DRING

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltsfortzahlung bei € 400,-- Job bei Kur DRING

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, seit heute ist es amtlich. Meine Kur ging beim 2. Anlauf durch. Nun würde mich mal interessieren, wie es sich mit der Lohnfortzahlung während dieses Kuraufenthalts verhält. Ich habe schon oft gelesen, dass man bei Krankheit selbst bei einem € 400,-- Job Lohnfortzahlung erhält, wenn man eine Krankmeldung vorlegt, nun wollte ich mal wissen, wie das bei einem Kuraufenthalt ist. Habe ich Anspruch auf Fortzahlung oder nicht? Außerdem hätte ich noch eine Frage und zwar habe ich vor der Elternzeit einen Teilzeitjob (5x4 Std.) gehabt. Nicht der selbe AG wie der € 400,-- Job. Der alte AG hat mir jetzt einen 4x4 Std. Job angeboten. Muss ich den annehmen, oder habe ich den Anspruch auf die 5x4 Std.? Vielen Dank schon mal für eine Antwort. Liebe Grüße Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, normalerweise erhält man bei einer Kur doch Leistungen von der Dt. RV. Bei http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen. Liebe Grüß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, eigentlich war es immer so, daß Du ein Anrecht auf Deinen alten Arbeitsplatz hast! Aber bei all diesen Sachen hat sich so viel getan! Allerdings solltest Du Dir recht gut überlegen, ob Du das Angebot annimmst, denn wenn Dein AG sagt, daß er leider keine Verwendung mehr für Deinen alten Arbeitsplatz hat (Umstrukturierung o.ä.), dann kannst Du mit einer Kündigung rechnen. LG TinaP.


Mitglied inaktiv

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Hallo Tina, danke für deine Antwort. Das mit der Kündigung glaube ich eher weniger, denn 1. war es vor meiner Elternzeit schon so, 2. bin ich mit meinen zarten 46!!!Jahren die zweitjüngste in der Abteilung und 3. bin ich schon 13 Jahre in dem Betrieb. Unsere älteste Mitarbeiterin will nächstes Jahr in Rente gehen und viel jünger sind die anderen auch nicht. Ich weiß, das sind alles keine Hinderungsgründe für eine Kündigung, aber ich denke, dass mein Chef erst mal "beweisen" muss, dass er mich nicht unterbringen kann und ich denke, das wird schwierig. Liebe Grüße Sabine


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