Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsberechnung!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltsberechnung!

Mitglied inaktiv

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Hallo, bin im Erziehungsurlaub und möchte gerne wissen, wenn ich im Falle einer Kündigung egal von welcher Seite, zum Arbeitsamt müsste.Nach welchem Einkommen wird mein Arbeitslosengeld berechnet?Habe 1 Jahr 450 Euro Erziehungsgeld bekommen und vorher das 3 fache verdient. Vielen Dank Alex


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange Sie in EZ sind, haben Sie keinen Anspruch auf ArbGeld, da Sie dem Arbeitmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB


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