Muellerdenise
Guten Tag, ich war angestellt als studentische Hilfskraft bevor ich beim selben Arbeitgeber eine feste Anstellung erlangte. Nach 10,5 Wochen wurde ich mit meinem zweiten Kind schwanger. Meine Frauenärztin rät mir zum Beschäftigungsverbot. Jetzt frage ich mich, ob die zweieinhalb Wochen wo ich ca 400 € verdient habe mitgezählt wird zum Gehalt im Beschäftigungsverbot. Ich bin befristet beschäftigt bis zum Ende meiner Ausbildung. Bruttoeinkommen seit Festanstellung 1800€. Mit einer 50% Stelle. Vielen Dank für ihre Hilfe
Hallo, das BV wird im Normalfall vom AG nach einer Gefährdungsprüfung ausgesprochen. Vom FA nur in Ausnahmefällen. Und dann rät der FA auch nicht zu einem BV, sondern spricht es wegen Gefährdung von Mutter und Kind aus. Unabhängig davon bekommen Sie bei einem BV den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Aus welchem Grund “rät” dir die Frauenärztin denn zum Beschäftigungsverbot? Grundsätzlich ist das Aufgabe des Arbeitgebers, eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. Nur, wenn er keinen Arbeitsplatz nach den Regeln des Mutterschutzgesetzes anbieten kann, erteilt er sich in BV. Falls du wirklich ein Beschäftigungsverbot erhalten solltest, erhältst du das, was du auch ohne Verbot bekommen würdest.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe aktuell folgende Situation. Ich befinde mich bis zum 31.07 noch in einem Ausbildungsverhältnis. Ab dem 01.08. werde ich vom Arbeitgeber übernommen und habe einen unbefristeten Vertrag und natürlich mehr Gehalt. Nun ist meine Frage: Sollte ich jetzt aufgrund einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen, im Juli oder Aug ...
Sehr geehrte Frau Bader, werden aktuell zusätzlich zum Bruttoarbeitslohn monatlich ausgezahlte Überstunden und Zeitzuschläge in die Berechnung des Gehaltes während eines vollen Beschäftigungsverbotes mit einbezogen? Kann ich also davon ausgehen, dass das gesamte Netto-Gehalt der letzten 3 Monate Grundlage für die Berechnung ist? Vielen Dank fü ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot und habe ständig Probleme mit der Abrechnung bei Haupt- und Minijob. Gibt es eine Anlaufstelle, bei der man das Entgelt korrekt berechnen lassen kann? Ich selbst habe ein höheres Brutto ausgerechnet, als ich aktuell bekomme. Mein Minijob hat meinen Stundenlohn zur Berechnung e ...
Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur ...
Hallo, ich arbeite als Krankenschwester, derzeit nur Nachtdienst. Bin allerdings nicht als reine Nachtwache eingestellt und könnte auch in anderen Diensten arbeiten. Dadurch fallen natürlich steuerfreie Nacht-/Sonntags- und Feiertagszuschläge an, welche nach Stunden berechnet werden. Sie werden wirklich nur für tatsächlich geleistete Stunden b ...
Hallo, vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Mir wurden bis einschließlich März 2024 monatlich eine Inflationsprämie in Höhe von 220 € gezahlt. Wird diese bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes berücksichtigt? Weiterhin frage ich mich wie es um das Krankengeld stehen würde. Ich war bereits 2 Wochen aufgrund von ...
Hallo Frau Bader, Ich hatte im Juli eine Fehlgeburt und war danach 8 Wochen krankgeschrieben. Nun bin ich wieder Schwanger. Da ich Erzieherin bin muss ich direkt ins Beschäftigungsverbot. Nun ist meine Frage wie dies berechnet wird wenn ich von den 13 Wochen, 2 Wochen Krankengeld bezogen habe. Bekomm ich für diese 2 Wochen nur die 65 % oder 10 ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit