Pebek
Guten Tag, Ich bin Zahnärztin und erhielt Grundgehalt+Umsatzbeteiligung bei entsprechender Erfüllung des Mindestumsatzes. Als ich schwanger wurde erhielt ich sofortige/n Beschäftigungs-/Berufsverbot durch den AG. Am 25.5.2016 endet meine 1-jährige Elternzeit, jedoch habe ich um eine Verlängerung bis 25.9.2016 gebeten aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeit. Wenn ich wieder schwanger wäre bis Ablauf der verlängerten Elternzeit, wie wird mein Gehalt aussehen? Nur Grundgehalt oder wieder wie zuvor der Durchschnitt der letzten 3-Monate Vor Schwangerschaft des ersten Kindes, sprich Grundgehalt+Umsatzbeteiligung? (Laut Zahnärztekammer-dem ich nicht vertraue- das letztere). Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das kommt darauf an, was im Vertrag steht Liebe Grùsse NB
Pebek
Hallo Frau Bader, In meinem Vertrag steht Grundgehalt+Umsatzbeteiligung bei Erfüllung des Mindestumsatzes, das ich auch während des Beschäftigungsverbotes erhielt. Ich nehme dementsprechend an, dass ich auch ohne wieder tätig zu werden, dies erhalte, oder?
Ähnliche Fragen
Mein Kind wurde am 29.04.18 geboren. Aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten musste ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern. Jetzt bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 15.03.20. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende? Verfällt dann die -nicht in Anspruch genommene Elternzeit- f ...
Hallo, meine Situation stellt sich wie folgt dar: ich bin während meiner einjährigen Elternzeit erneut schwanger geworden und habe Diese auch an meinen Arbeitgeber gemeldet. Meine Elternzeit endete am 30.12.2019 und ich bin seitdem wieder arbeiten, darf allerdings keine Schicht- Sonn- und Feiertage arbeiten und wurde aufgrund dessen in eine ander ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit (noch ganz frisch) 5 SSW schwanger. Mein erster Sohn ist am 11.12.2018 geboren. Meine Elternzeit ging ursprünglicher bis zum 31.01.2019. Da wir keinen Kitaplatz bekommen haben mussten wir Klage im Eilverfahren einreichen. Jetzt haben wir aber erst einen Kitaplatz für September bekommen, das heißt ich mus ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ja ich habe die Elternzeit bis zum 31.02.2020 verlängert und ich muss nächste Woche die Elternzeit erneut verlängern. Die Frage ist verlängere ich die Elternzeit bis zum 31.08.2020 weil dann mein erstes Kind definitiv einen Kitaplatz hat oder macht es Sinn nur für 3 Monate zu verlängern weil ich definitiv Beschäftigungsve ...
Guten Tag, ich habe im August 2019 mein erstes Kind bekommen und bin daraufhin 2 Jahre in Elternzeit gegangen und habe bis Mai 2021 Elterngeld Plus bezogen. Nun habe ich die Elternzeit um ein Jahr verlängert und erwarte im Januar 2022 mein 2. Kind. Nun ist meine Frage, ob mir für die neue Elternzeit nur der Mindestsatz zusteht oder ob in diesem Fa ...
Sehr geehrte Frau Bader, Am 01.11.2019 kam meine erste Tochter auf die Welt. Ich habe dafür 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich habe vorher Vollzeit (unbefristetes Arbeitsverhältnis) gearbeitet. Nach einem Jahr habe ich bei dem gleichen Arbeitgeber eine Teilzeitstelle begonnen 25 h. Und dafür einen neuen Vertrag erhalten, der für die Laufzeit der ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten am 04.10.2022 unser 2. Kind. Errechneter Beginn vom Mutterschutz ist der 23.08.2022. Meine Frau erhält nur noch im März eine letzte Elterngeld Plus Zahlung. Dann sind die 2 Jahre vorbei. Das 3. Jahr wäre sie nun unbezahlt in Elternzeit geblieben. Erhält sie nun das volle Mutterschutzgeld wenn Sie die Eltern ...
Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Meine Tochter ist ein Jahr alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Im März/April 23 müsste ich wieder arbeiten gehen. Wir wünschen uns noch ein Geschwisterchen und müssen nun schauen, wann finanziell der beste Zeitpunkt dafür wäre. Ich arbeite in der Pflege und würde bei einer erneuten Schw ...
Hallo, seit Wochen versuche ich den Überblick zu gewinnen, aber bin tatsächlich verwirrter als zuvor. Meine Situation ist folgende: Aktuell bin ich noch bis zum 7.9.22 in Elternzeit. Mein Kind wurde am 8.12.20 geboren. Jetzt bin ich wieder schwanger und das zweite Kind soll um den 5.12.22 geboren werden. Da ich im Gesundheitswesen arbeit ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit