Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburtsurkunde anfordern ohne SR

Frage: Geburtsurkunde anfordern ohne SR

Tehpunkt

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Hallo ihr Lieben, Doch, ich habe mir sämtliche Mails durchgelesen, dennoch ist meine Unsicherheit nicht gleich weg und einen Anwaltstermin, sowie den Termin beim Ja habe ich erst nach Ostern. Ich gestehe, ich sitze hier noch immer voller Sorgen, trotz eures Beistandes. Nun habe ich aber eine kurze Frage und dann solls das auch wirklich gewesen sein. Ich bedanke mich bei Allen im Vorraus. Darf der nichtsorgeberechtigte Vater bei der Behörde die Geburtsurkunde unseres Sohnes beantragen? Er hätte mich ja auch einfach fragen können, hat er nicht. Im Grunde unterstellt er mir doch mit seinen Heimlichkeiten, dass ich mich gegen alles sträuben würde. Er kann doch sagen "ich möchte einen Termin zum GSR, dazu benötigen wir..." Es wurde alles in die Wege geleitet, ohne mich mit einzubinden.


luvi

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Hallo, Leider kann ich dir deine Frage wegen der Geburtsurkunde nicht beantworten. Aber macht es denn einen Unterschied, wenn er sie hat? Meinst du er hat irgendwelche Vorteile, wenn er die Geburtsurkunde hat? Frag doch am Dienstag beim Standesamt nach, ob er das als nicht sorgeberechtigter Elternteil darf. Die können dir sicher Auskunft geben. Du sagst, du bekommst erst nach Ostern einen Termin. Er sicher auch nicht früher. Ich kann mir vorstellen, dass das eine schwierige Situation für dich ist. Aber das mit dem Sorgerecht nimmt sowieso seinen Gang. Über kurz oder lang habt ihr das gemeinsame, wenn er es beantragt. Jetzt hast du aber noch das alleinige. Jetzt kannst du noch Entscheidungen alleine treffen, Bankkonto eröffnen, umziehen usw. Klar hätte er dich fragen können wegen dem gemeinsamen Sorgerecht. Vielleicht wusste er nicht, dass das auch als gemeinsame Entscheidung geht und nicht übers Gericht laufen muss. Eigentlich macht er es sich gerade selbst schwer. Die Sorgerechtserklärung übers Gericht dauert länger und kostet ihn auch noch was. Auch wenn es dir schwer fällt, hör auf, dich im täglichen Leben nach ihm zu richten. Wenn du Lust hast, mit dem Kind ein paar Tage weg zu fahren, dann mach es. Wer weiß, ob es wirklich stimmt, dass er am Dienstag irgendwas beantragt. Vielleicht macht er das am Freitag oder in 3 Wochen. Das weißt du ja nicht. Und auch wenn er es beantragt, hast du immer noch das alleinige Sorgerecht, solange bis was anderes entschieden wurde. Du bist ihm auch keine Rechenschaft schuldig. Ich wünsch euch alles Gute LG luvi


desireekk

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Hallo, ich hatte vor Jahren mal bei meinem Standesamt nachgefragt: jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann eine Geburtsurkunde erhalten. Der Vater hat sicher ein berechtigtes Interesse, also bekommt er immer eine. Du wirst den Gedanken "also benötigen WIR" endgültig aus deinem Kopf streichen müssen! Es gibt kein WIR mehr. Er unterstellt dir nichts, er macht SEIN Ding. Und genau das musst Du auch lernen: Mach DEIN Ding. Er mag gerne eine Frist von 7 Tagen setzen wollen, aber der musst Du nicht nachkommen. Du fährst jetzt erst Mal weg, danach kannst Du sehen ob Du unterschreibst. Übrigens kannst Du selbst immer noch irgendwann unterschreiben wenn er zwischenzeitlich zum Gericht geht. Ums GSR wirst Du vermutlich nicht herumkommen, aber es wird andererseits auch echt überbewertet. Geh am Dienstag zur Bank und eröffne ein Konto für das Kind (ich unterstelle Du warst beim Jugendamt und hast die Negativbescheinigung inzwischen beantragt/bekommen). Sollte das Kind keinen Reisepass haben, würd eich auch das noch erledigen, dann hast Du auch das weg. Wo ist denn dein Expartner derzeit gemeldet? Kann er sich in der Praxis anmelden? Gruß D


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