Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburt während unbezahltem Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geburt während unbezahltem Urlaub

Amelie2511

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin schwanger. ET ist der 2.August 2021. Vom 1.November bis 30.August 2021 habe ich aufgrund einer vorangegangenen Fehlgeburt (September 2020) und der Betreuung meines Sohnes (geb. 2017) während Corona, unbezahlten Urlaub mit meinem Arbeitgeber vereinbart. Aufgrund von Mieteinnahmen muss ich in dieser Zeit meine Krankenkassenbeitrage (gesetzlich versichert) selbst zahlen. Aus meinem Krankenkassentarif ergibt sich, dass ich Keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Weder vom AG noch der KK. Zum 30.November wurde ich vom AG bei der KK abgemeldet. Bis 31.Oktober 2020 habe ich reguläres Gehalt erhalten. Das Kind wird vor dem Ende meines unbezahlten Urlaubs geboren. Nun meine Fragen: Habe ich Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit? Bzw ab wann bin ich beitragsfrei versichert wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht? Bei meinem AG habe ich bereits um Aufhebung des unbezahlten Urlaubs zum Mutterschutzbeginn gebeten. Damit wären alle Probleme "gelöst" Aber einen Anspruch habe ich nicht darauf, daher wäre mir mit ihrer Antwort sehr geholfen :) Vielen Dank !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. EG: Natürlich 2. EZ: ab dem Ende des unbezahlten Urlaubs 3. MG. nur der Einmalbetrag unter www.mutterschaftsgeld.de 4. KK: Sie sind während des Bezuges von EG beitragsfrei versichert Liebe Grüße NB


Felica

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Bitte wegen der KV bei der KK nachfragen. Ich meine beim EG gilt das man den Status behält welchen man ab Anspruch /Geburt hatte. Da du da noch selbst die KV zahlen musst, könnte es sein das du auch während des EG nicht beitragsfrei versichert bist. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-bin-ich-krankenversichert-waehrend-ich-elterngeld-bekomme--124738 Das beste wäre wirklich der AG stimmt der Beendigung zu. Oder du suchst dir, mit Zustimmung des AG, eine TZ-Beschäftigung über welche du versichert bist. Sofern ihr das betreuungstechnisch lösen könnt.


drosera

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Hi, es gilt sogar der Status der KV, mit dem du in den Mutterschutz gehst. Bist du freiwillig gesetzlich versichert bei Beginn des Mutterschutzes und gehst dann nahtlos in EZ, dann musst du dich weiterhin selbst versichern.


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