EMELY20121104
Hallo! Bin bis 14.01.2014 in Elternzeit fürs 1.Kind ( volle 3Jahre) . Nun hatte ich am 04.11.2012 unsere Tochter Entbunden. Wie verhält es sich mit der Elternzeit für sie. Ich hatte meinem Chef schriftlich mitgeteilt, lange vor der Entbindung, dass ich nochmals 3Jahre zu Hause bleiben will und die (unterbrochene) Zeit von Kind 1 hinten dran hänge. Er hat auch kein Problem damit. Aber wie reiche ich dieses per Datum genau bei ihm ein? Wie zählt der Mutterschutz da mit? Mit freundlichen Grüßen Daniela
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung (soll Gesetz werden, wird im Moment sicher für Beamte anerkannt, ansonsten tun sich einiges AGs schwer) kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wenn dein AG damit einverstanden ist, dann schreibst du einfach, du möchtest für deine 2 Kinder (Namen, Geburtsdaten) die vollen 2x3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Damit liegt der Beginn bei (Geburtstdatum von Kind 1) und das Ende bei (Tag vor dem 6. Geburtstag von Kind 1). Der Mutterschutz für Kind 2 geht bei laufender Elternzeit einfach unter! Gruß Sabine
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