Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, da haben Sie mich mißverstanden. Ich wollte wissen, wie ich mich verhalten soll, wenn mir meine Personalabteilung andere zeitliche Fristen zur Beantragung von Elternzeit/ Teilzeit vorgibt als im Gesetz festgeschrieben sind. Danke.Eva
Liebe Eva, ach so. Bei Konflikten hilft das Gewerbeaufsichtsamt. Ist schließlich gesetzlich vorgeschrieben. Gruß, NB
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