nnicki
Liebe Frau Bader, ich hoffe es ist ok, wenn ich für einen Freund von mir eine Frage stelle,da dieser (noch) keinen eigenen Account hat: Folgende Situation: er ist von seiner damaligen Freundin getrennt, ihr gemeinsamer 8jähriger Sohn lebt bei ihr. Er holt ihn alle 14 Tage fürs Wochenende ab, jedoch macht ihm die Freundin das Leben etwas schwer und versucht ständig, ihm zu sagen, wann er den Kleinen holen bzw. zürückbringen soll (völlig willkürlich und jedes mal anders). Gibt es hier eine allgemeingültige Regelung? z. B. Kind wird jeden Freitag gegen 13 h geholt und Sonnag gegen 18 h zurückgebracht oder darf sie das tatsächlich jedes Mal bestimmen (bzw. darf sie bestimmen, dass der Kleine mit bestimmten Leuten (Grosseltern Väterlicherseits) keinen Kontakt haben darf... Letze Frage: er zahlt Unterhalt, vom Jugendamt festgelegt, jedoch fordert sie nun zusätzlich 50 %ige Übernahme des Schulgeldes von ihm. Muss er das zahlen oder ist seine Leistung mit der vom Jugendamt festgesetzten Summe erledigt? Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe und wünsche Ihnen ein schönes und möglichst noch soniges Wochenende Liebe Grüsse Nicola
Hallo Namensvetterin, eine gesetzl. Vorgabe gibt es nicht, die Parteien sollten sich auf einen festen Rythmus einigen - ist auch für das Kind besser. Wenn das nicht klappt, würde ich das JA einschalten Liebe Grüsse, NB
kati1976
ein tipp, schreibe nie deinen vollen namen hier irgendwo rein zu regelung, wenn ihr euch nciht einigen könnt, würde ich hilfe beim ja suchen
Mitglied inaktiv
es gibt keine allgemeingültige umgangsregelung. was sich so eingebürgert hat ist jedes 2.woe und die hälfte der ferien, feiertage im wechsel. das kann aber individuell gestaltet werden und ist nicht gesetzlich verankert. nein, sie darf nicht bestimmen, wen das kind in der umgangszeit sieht, außer diese menschen fügen dem kind nachweislich schaden zu. geht das kind auf eine privatschule wegen dem schulgeld? es gibt eine liste, was sonderbedarf ist, ich glaube nicht, daß da privatschulgeld inkludiert ist.... wenn sie sich aber nicht einigen können, wie kati empfiehlt: jugendamt zurate ziehen, die vermitteln.
karo09
Ich würde mir auch Hilfe holen, aber nicht beim JA. Die entscheiden alles "zum Wohle" des Kindes. Egal ob der Vater vor die Hunde geht oder nicht! Geht lieber zum Anwalt und lasst Euch beraten. Sicherlich kurzfristig teurer aber langfristig habt ihr was gespart.
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