Gressi
Hallo Frau Bader, ich lese oft in diesem Forum und bin so dankbar für die vielen Tipps, die ich hier bekommen habe. Nun habe ich eine Frage für die ich hier noch keine Antwort gefunden habe. Ich war viele Jahre selbständig (ohne Arbeitslosenversicherung), im Sommer 2017-2018 habe ich für unser erstes Kind Elternzeit genommen. Ende 2019 habe ich meine Selbständigkeit aufgegeben um wieder Angestellt zu arbeiten. Im Mai 2020 kommt unser zweites Kind zur Welt, bis dahin habe ich dann 4 Monate angestellt gearbeitet. Eigentlich möchte ich nach einem Jahr wieder zurück an meinen derzeitigen Arbeitsplatz und gehe eigentlich davon aus dass das auch klappt - aber was wenn nicht? Kann ich während der Elternzeit in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen oder bringt mir das keine Absicherung nach dem Jahr Elternzeit (weil ich davor nur 4 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe)? Ich hoffe sie wissen Rat - Durch die Schwangerschaft kann ich die Sachen leider nicht so optimistisch angehen wie sonst, sonder brauch das Gefühl einen Plan B zu haben. Beste Grüße Gressi
Hallo, ist der Vertrag denn befristet? Ansonsten haben Sie doch einen Anspruch auf Verlängerung. Das man als Arbeitnehmer freiwillig weiter in die Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, habe ich noch nicht gehört. Sie müssten dann ja auch den AN- und den AG-Anteil zahlen. Ich würde da mal eine schriftliche Anfrage bei der Agentur f Arbeit machen. Liebe Grüße NB
Gressi
Nein, der Vertrag ist nicht befristet. Aber ich müsste mit min. 25-30 Stunden wieder anfangen. D.h. die Kinder müsste min. 30-35 Stunden in die Betreuung, bei Kind Nr. 1 ging das problemlos - d.h. aber ja nicht, dass es beim 2. auch so problemlos klappt. Ich hatte telefonisch versucht beim Arbeitsamt Auskunft zu bekommen, mein Gesprächspartner war aber glaube ich überfordert mit meiner speziellen Frage. Ich versuche es vielleicht wirklich nochmal schriftlich. Das man sich freiwillig Arbeitslosenversichern kann weiß ich, da ich es zu Anfang der Selbständigkeit war. Aber damals hatte ich zuvor Jahre angestellt gearbeitet und hatte Anspruch auf Arbeitslosengeld. Durch die freiwillige Weiterzahlung (eines Pauschalbetrags, knapp 80€ im Monat) konnte man den Anspruch aufrecht erhalten. Ich hab schon gehört dass man das auch mei längerer Elternzeit machen soll. Was ich nicht weiß, ist, ob man so einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nur "erhalten" kann oder auch "aufbauen".
cube
Du hast einen unbefristeten Vertrag, der nach der EZ wieder auflebt. Kannst du den nicht erfüllen, könntest du entweder auf TZ gehen oder müsstest kündigen. Dann wärest du arbeitslos - würdest doch aber ALG beziehen aus deinen Einzahlungen aus sozialversicherungspflichtigem Beruf. Ok, bei Eigenkündigung hättest du evt. eine Sperre für 3 Monate bzgl. ALG - aber du bist doch nicht gar nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Oder versteh ich dich da irgendwie falsch.
cube
ok, das wird dann natürlich eher nix mit dem ALG. Aber nein, es gibt keine private Arbeitslosenversicherung für Angestellte um so einen Fall von "Anwartschaft für ALG nicht erfüllt" abzudecken. Da wäre es sinnvoller, du würdest eben entsprechend Geld zurück legen. Ansonsten würde bei einer Arbeitslosigkeit eben ALG 2 in Frage kommen und die diversen anderen möglichen Zuschüsse. Oder aber in aller erster Linie dein Partner bzw. der KV.
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